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2020 spendeten Steuerpflichtige 1,3 Milliarden Euro

von | Dez 16, 2024 | Kunterbunt

Steuerpflichtige in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2020 Spenden zur Förderung steuerbegünstigender Zwecke in Höhe von 1,3 Milliarden Euro in ihrer Steuererklärung angegeben. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand jetzt vorliegender Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik mitteilt, entspricht das bezogen auf alle Einwohner/-innen des Landes rein rechnerisch einem Betrag von 75 Euro pro Person.

 

Die Stadt Siegen hatte mit 504 Euro pro Kopf die höchste durchschnittliche Spendenhöhe

Von allen 396 nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden ergaben sich für die Stadt Siegen – bezogen auf die Einwohnerzahl – die höchsten relativen Spendenbeträge. Die durchschnittliche Spendenhöhe lag hier bei 504 Euro pro Kopf. Es folgten Burbach im Kreis Siegen-Wittgenstein (267 Euro) und die Stadt Olpe (261 Euro).

Zwei Millionen Steuerpflichtige in NRW gaben 2020 eine Spende in ihrer Steuererklärung an

Im Jahr 2020 hatten landesweit 2,0 der 6,3 Millionen Steuerpflichtigen eine Spende in ihrer Steuererklärung angegeben; das war etwa jede(r) dritte Steuerpflichtige. Im Durchschnitt wurde von diesen Steuerpflichtigen ein Betrag von 677 Euro geltend gemacht. Auch bei dieser Betrachtung lag Siegen mit durchschnittlich 4 405 Euro je in der Einkommensteuererklärung geltend gemachten Spendenbetrag an der Spitze aller Städte und Gemeinden in NRW gefolgt von Burbach (2 189 Euro). Die dritthöchsten Beträge je spendendem Steuerpflichtigen verzeichnete das Statistische Landesamt in der Stadt Espelkamp im Kreis Minden-Lübbecke (2 182 Euro).

Methodische Hinweise
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass in der vorliegenden Statistik zusammen veranlagte Eheleute und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften als ein Steuerpflichtiger gezählt werden. Es handelt sich um Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020. Sie können erst jetzt veröffentlicht werden, weil die anonymisierten Steuerdaten von den Finanzbehörden erst nach Abschluss aller Veranlagungsarbeiten für statistische Auswertungen zur Verfügung gestellt werden. Die hier dargestellten Informationen sind damit die aktuellsten, die zurzeit verfügbar sind. Spenden zur Förderung steuerbegünstigender Zwecke enthalten keine Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung oder an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen. Eine weitere Differenzierung nach Spendenzweck ist nicht möglich.

Weitere spannende Zahlen und Fakten rund um das Weihnachtsfest in NRW finden Sie auf unserer Themenseite „Weihnachten in NRW – Wissenswertes zum Fest“ unter https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/themenschwerpunkte/weihnachten-in-nrw. (IT.NRW)

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