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Berufsbetreuer im Kreis Lippe werden – Betreuungsbehörde sucht Selbstständige

von | März 2, 2025 | Kunterbunt

Heike Neumann-Schlue (links) und Ralf Künne (rechts) von der Betreuungsbehörde des Kreises Lippe beraten Interessierte und unterstützen Berufsbetreuer wie Christina Sonntag (mitte).

Die Betreuungsbehörde des Kreises Lippe sucht Menschen, die als gesetzliche Berufsbetreuer tätig sein möchten. Berufliche Betreuer arbeiten als Selbstständige und benötigen keine formale Berufsausbildung. Ihre Aufgabe ist die gesetzliche Vertretung von volljährigen Personen, die sich aus Gründen wie psychischen Erkrankungen, Suchtproblemen oder einer Behinderung nicht selbst um ihre Belange kümmern können. Betreuer handeln dabei im Interesse ihrer Klienten und können je nach Einzelfall Entscheidungen über finanzielle, medizinische oder persönliche Angelegenheiten treffen.

„Betreuerinnen und Betreuer werden vom Gericht bestellt und durch die Betreuungsbehörde vermittelt. Die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde beraten darüber hinaus und haben für Fragen immer ein offenes Ohr“, erklärt Heike Neumann-Schlue, Fachgebietsleiterin Pflege und Betreuung beim Kreis Lippe. Ralf Künne von der Betreuungsbehörde des Kreises ergänzt seine persönliche Erfahrung: „Die Tätigkeit als freiberuflicher Betreuer ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die viel Abwechslung bringt. Ich habe sie selbst zehn Jahre nebenberuflich ausgeübt.“

Für die Tätigkeit wird ein sogenannter „Sachkundenachweis“ benötigt, der bestimmte Kenntnisse in dem Berufsfeld nachweist. Volljuristen, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen sind von der Sachkunde befreit. Quereinsteiger müssen dafür im Vorfeld eigenständig Fortbildungskurse besuchen, um so die nötige Qualifikation mitzubringen. Bei einer Registrierung als Berufsbetreuer müssen ebenfalls die Eignung, Zuverlässigkeit sowie eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Die Anzahl der zu betreuenden Personen kann selbst gewählt und die Tätigkeit sowohl haupt- als auch nebenberuflich ausgeführt werden. Berufliche Betreuer erhalten eine Pauschale je Fall, die sich nach ihrer Qualifikation und der Art des Falls richtet. Diese vom Gericht festgelegten Pauschalen zahlen entweder die Betreuten selbst oder das Amtsgericht, wenn die betreuten Personen dies finanziell nicht leisten können.

„Die Arbeitszeit, Termine und Aufgaben können flexibel geplant werden. Wichtig ist vor allem eine strukturierte Arbeitsweise und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein“, stellt Berufsbetreuerin Christina Sonntag klar. Seit 2019 arbeitet sie hauptberuflich als Betreuerin. Zuvor hatte sie eine leitende Stelle bei einer Sparkasse inne und hat sich aufgrund ihrer Familie beruflich umorientiert. Aktuell betreut sie 44 Personen in einem Alter von 18 bis 86 Jahren. „Zu meinen Aufgaben gehören beispielsweise Anträge bei Behörden zu stellen, Leistungen zu beantragen und Kontakt mit den Betreuten zu halten“, ergänzt sie.

Mit der persönlichen Betreuung ermöglicht Christina Sonntag ihren Klienten ein selbstbestimmtes Leben und unterstützt sie bei der Ausübung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit. Für die Betreuerin steht dabei im Vordergrund, ihren Klienten zu helfen und ihre Wünsche zu beachten: „Als Betreuerin brauche ich viel Empathie, um mich gut auf den jeweiligen Menschen einstellen zu können. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, sich abzugrenzen, um objektiv helfen zu können. Es ist eine sinnvolle Aufgabe. Für mich ist immer besonders schön, wenn ich etwas Gutes für meine Klienten erreichen kann und ihr Leben dadurch besser wird“

Interessierte aus dem Kreisgebiet können sich unter betreuungsstelle@kreis-lippe.de an Ralf Künne von der Betreuungsbehörde des Kreises Lippe wenden. Als einzige Ausnahme in Lippe hat die Stadt Detmold eine eigene Betreuungsbehörde, die für Berufsbetreuer in Detmold zuständig ist. Weitere Informationen zum Thema Betreuungsbehörde und Berufsbetreuer gibt es auch auf www.kreis-lippe.de.

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