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Pflanzenschutzgeräte auf dem Prüfstand

von | Feb. 15, 2025 | Kunterbunt, Wirtschaft

In den etwa 160 Landmaschinenwerkstätten in Nordrhein-Westfalen werden in den kommenden Wochen wieder Geräte für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln geprüft. Wie die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mitteilt, sind moderne Pflanzenschutzmaschinen Hightech-Geräte, die mit Arbeitsbreiten bis zu 50 Metern und Computersteuerung ausgestattet sind. Die Kontrollpflicht gilt auch für Sprühgeräte, die zum Beispiel im Obstbau eingesetzt werden sowie für Kartoffellegemaschinen mit Bandspritz- und Knollenbehandlungseinrichtungen. Seit 2021 gehören auch Beizgeräte, Granulatstreuer und Düngerstreuer, wenn mit diesen Schneckenkorn ausgebracht wird, zu den kontrollpflichtigen Geräten.

Wer im Jahr 2025 zur Kontrolle geht, erhält eine braune Plakette (gültig bis 2028). Weitere gültige Plaketten sind die orangene Plakette (gültig bis 2025), die blaue Plakette (gültig bis 2026) und die gelbe Plakette (gültig bis 2027). Hierbei ist es wichtig, auf den Ablauf der Gültigkeit zu achten. Wenn dieser nicht auf der Plakette vermerkt ist – erstes oder zweites Halbjahr – dann sollte die Landwirtin oder der Landwirt in den Kontrollbericht schauen, um bei einer Kontrolle keine Überraschung zu erleben. Bei den Plaketten ab 2022 ist der Hinweis „geprüftes Pflanzenschutz-Gerät nach JKI 3-1.0 / EN ISO 16122“ aufgedruckt. Alle Pflanzenschutzgeräte, die nach diesen Richtlinien geprüft wurden, dürfen somit in ganz Europa eingesetzt werden.

Die regelmäßige Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte stellt sicher, dass Pflanzenschutzmittel exakt und genau in der vorgeschriebenen Dosierung ausgebracht werden können. Sie ist damit ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz. Landwirtinnen und Landwirte sowie Gärtnerinnen und Gärtner, die gegen die Kontrollpflicht verstoßen, müssen mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Pressemeldung: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

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