Mit einem umfangreichen Paket zum Bürokratieabbau und zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren setzt die nordrhein-westfälische Landesregierung ein wichtiges Zeichen zur Entlastung der Wirtschaft sowie auch der Bürgerinnen und Bürger. Mit dem Maßnahmenpaket sollen die Standortbedingungen in Nordrhein-Westfalen verbessert werden, indem Verfahren verschlankt und beschleunigt werden.
Hierzu erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Hansen:
„Die geschilderten Herausforderungen der Unternehmen im Kreis Lippe sind bei meinen Besuchen vor Ort oftmals ähnlich. Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Maßnahmenpaket leisten wir einen entschlossenen Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standortes in Nordrhein-Westfalen zu sichern. So entfallen zukünftig Berichtspflichten gegenüber Landesbehörden und neue Rechtsvorhaben werden einem Praxis-Check unterzogen.
Wir müssen unserer heimischen Wirtschaft und Industrie den notwendigen Freiraum geben, den sie braucht, um in Innovation und Wachstum zu investieren.“ Mit dem beschlossenen Paket werden ressortübergreifend Maßnahmen zur Entlastung von bürokratischen Regeln und zur Beschleunigung von Genehmigungen und Planungen auf den Weg gebracht. Zusätzlich tragen die Maßnahmen dazu bei, zukünftig Kosten einzusparen.
Das Maßnahmenpaket enthält unter anderem im Einzelnen:
1. Streichung von Berichtspflichten
Mit der Überprüfung und Streichung von Berichtspflichten der Wirtschaft gegenüber Landesbehörden wird ein wesentlicher Faktor der hohen Bürokratiekosten in den Fokus genommen. Im engen Schulterschluss mit Wirtschaftsverbänden, kommunalen Spitzenverbänden und Gewerkschaften wurden Berichtspflichten identifiziert, die reduziert, modifiziert oder abgeschafft werden können.
Abgeschafft werden z.B. Meldungen von Unternehmen im Rahmen der Tierseuchenfrüherkennung oder aufwendige Nachweise in Bezug auf EU-Förderungen. Zudem hat die Landesregierung einen Prozess gestartet, um auch die verwaltungsinternen Berichtspflichten auf den Prüfstand zu stellen. Hierzu wird sie sich eng mit den nachgeordneten Behörden des Landes abstimmen, da diese die Änderungen in der Praxis umzusetzen haben.
2. Beschleunigung und Entlastung von Genehmigungsverfahren
Die Landesregierung beschleunigt und entlastet zahlreiche Genehmigungsverfahren von unnötigen Hemmnissen. Dies betrifft eine umfassende Änderung des Straßen- und Wegegesetzes, die Bündelung der Zuständigkeiten für Anlagen der Stromübertragung und -umwandlung, die erweiterte Genehmigungsfreistellung im Bereich Elektromobilität, eine kostenlose Bereitstellung von Daten für Planverfahren, den Wegfall des Widerspruchsverfahrens bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- verfahren sowie den Einsatz des Instruments der Allgemeinverfügung.
3. Praxis-Checks
Bei der Erarbeitung neuer Rechtsetzungsvorhaben werden Praxis-Checks durchgeführt, die insbesondere die Perspektive der Bezirksregierungen als Genehmigungsbehörden und der Unternehmen als Antragsteller einbeziehen, nicht zuletzt, um den Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung umzusetzen.
4. Interne Prozessoptimierungen
Die Landesregierung setzt sich verwaltungsinterne Vorgaben zur weiteren Optimierung von Rechtsetzung, etwa bei Aufnahme konkreter Prüfpunkte einer 1:1-Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben. Ferner wird strukturiert geprüft, ob bei Verfahren Fristverkürzungen, Genehmigungsfreistellungen oder Genehmigungsfiktionen vorgenommen werden können. Gesetze und Verordnungen werden strikt auf Digitalisierungspotentiale geprüft
5. Einführung „One in – one out“
Um das Wachstum bürokratischer Belastungen auf Landesebene zu stoppen, soll eine Bürokratiebremse nach dem Modell „One in – one out“ in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden.
Pressemeldung und Foto des Landtagsabgeordneten Klaus Hansen
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