Hohes Bußgeld und Einziehung des Autos möglich / ADAC informiert über die wichtigsten Verkehrsregeln und Bußgelder.
Österreich ist für viele Urlauber das ganze Jahr über ein sehr beliebtes Ziel. Gerade im Sommer fahren viele Deutsche nicht nur nach, sondern auch durch Österreich hindurch. Der ADAC informiert über die wichtigsten Verkehrsregeln, Bußgelder und die Vignettenpflicht.
Tempolimits: Die Tempolimits ähneln denen in Deutschland: Innerorts darf maximal 50 km/h gefahren werden, außerorts sind es 100 km/h. Auf den Autobahnen ist eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h erlaubt und auf Schnellstraßen maximal 100 km/h. Zu beachten ist, dass auf den Autobahnen A10, A12, A13 und A14 nachts zwischen 22 und 5 Uhr nur 110 km/h erlaubt sind.
Ist man 20 km/h schneller unterwegs als erlaubt, droht ein Bußgeld von mindestens 30 Euro. Wer allerdings mit mehr als 50 km/h zu schnell erwischt wird muss mit bis zu 7500 Euro Bußgeld rechnen. Seit dem 1. März 2024 kann das Auto beschlagnahmt und sogar versteigert werden, wenn man mit mehr als 80 km/h innerorts oder mehr als 90 km/h außerorts über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit erwischt wird. Auch deutschen Autofahrern kann in einem solchen Fall das Fahrzeug eingezogen werden.
Halten und Parken: Halten und Parken ist verboten, wenn sich am Fahrbahnrand eine gelbe durchgehende Linie befindet. Ist die Linie unterbrochen, darf zum Ein- und Aussteigen kurz gehalten werden. Normale Parkplätze sind mit weißen Linien markiert. Kurzparkzonen sind durch Beschilderungen und meist blaue Bodenmarkierungen gekennzeichnet. Hier darf meist nur mit Parkschein geparkt werden.
Bußgelder bei Parkverstößen beginnen in Österreich bei 20 Euro.
Promillegrenzen: Die Promillegrenze beträgt 0,5. Daran sollte man sich unbedingt halten, Alkohol am Steuer ist nicht nur gefährlich, es kann auch sehr teuer werden: Wird man mit Alkohol am Steuer erwischt, droht in Österreich ein Bußgeld von mindestens 300 Euro.
Vignettenpflicht: Bis auf wenige Ausnahmen ist das österreichische Autobahn- und Schnellstraßennetz gebührenpflichtig. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen benötigen eine Vignette, auf manchen Strecken wird eine Sondermaut (Streckenmaut) erhoben, zum Beispiel für die Passstraßen Brenner- und Tauernautobahn. Die Vignetten gibt es digital und zum Kleben, beispielsweise in den ADAC Geschäftsstellen.