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Ortsvorsteher/ Ortsbürgermeister – Was denn nun?

von | Aug. 4, 2025 | Blomberg, Politik

Immer mal wieder werden wir als Redaktion gefragt, ob es einen Unterschied zwischen OrtsbürgermeisterIn und OrtsvorsteherIn gibt (im Folgenden sparen wir uns die gendergerechter Schreibweise). In Allgemeinen kann man zunächst festhalten, dass es sich in beiden Fällen um eine deutsche Amtsbezeichnung für einen gewählten Volksvertreter eines Ortsteils oder einer Ortschaft handelt. Die Amtsbezeichnung und rechtliche Stellung sind nicht einheitlich geregelt.

In NRW sind die den Ortsvorsteher betreffenden Angelegenheiten im Paragraphen 39 der Gemeindeordnung geregelt. Im Wesentlichen geht es um die Einrichtung/ Einteilung von Gemeindebezirken (Ortsteilen/ Ortschaften) in kreisangehörigen Gemeinden, wozu natürlich auch Blomberg als Teil von Lippe gehört. Diese Einteilung erfolgt durch den Rat der Stadt Blomberg, der dann auch Richtlinien erlassen und erforderliche Haushaltsmittel bereitstellen kann. Der Ortsvorsteher selbst vertritt die Belange seines Verantwortungsbereichs gegenüber dem Rat, ist aber bei Ratssitzungen und Ausschüssen nicht entscheidungsberechtigt – es sei denn er ist zeitgleich auch Ratsmitglied.

Bei zu wählenden Ortsvorstehern hat der Rat der Gemeinde die Stimmenverhältnisse der Parteien im jeweiligen Bezirk zu berücksichtigen. Somit liegt das Vorschlagsrecht bei der Partei, welche die meisten Stimmen bei einer Wahl im jeweiligen Ortsteil erhalten hat. Die Wahl erfolgt also nicht durch die BürgerInnen, sondern durch die gewählten Volksvertreter. Rechtlich muss ein Ortsvorsteher in dem Bezirk wohnen, für welchen er gewählt wird und zudem muss er dem Gemeinderat angehören oder ihm angehören können, also das passive Kommunalwahlrecht besitzen. Sie nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr, es handelt sich also nicht um Beruf oder hauptamtliche Arbeit, hier wird freiwillig Freizeit im Sinne der Gesellschaft investiert.

Unsere Redaktion hat bei einem der dienstältesten Ortsvorsteher nachgefragt, bei Reinhard Heilig:

Was genau gehört zu den Aufgaben eines Ortsvorstehers?

Ortsvorsteher sind berechtigt und auch verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus der Ortschaft aufzugreifen und diese an Rat und Verwaltung weiterzuleiten bzw. vorzutragen. Ortsvorsteher kennen „ihren“ Ortsteil und sind meistens ganz dicht an den jeweiligen Bewohnern – daher sind sie ein äußerst wichtiges Bindeglied zur Verwaltung bzw. dem Rat der Stadt Blomberg.

Können Sie den Unterschied zwischen Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher kurz skizzieren?

Der Ortsvorsteher ist meist eine ehrenamtliche Person, die die Interessen eines Ortsteils oder einer kleinen Gemeinde innerhalb einer größeren Stadt oder Gemeinde vertritt. Er wird oft von den Bewohnern des Ortsteils gewählt oder von der Stadtverwaltung bestellt. Seine Aufgaben sind vor allem die Vertretung des Ortes nach außen, die Organisation von lokalen Veranstaltungen und die Vermittlung zwischen Bürgern und der Stadtverwaltung. Er hat in der Regel keine offizielle politische Entscheidungsbefugnis, sondern agiert eher als Bindeglied und Ansprechpartner. Der Ortsbürgermeister ist meist eine offiziell gewählte Person, die in der Regel auch eine offizielle Amtszeit hat. Er wird häufig von den Bürgern des Ortes direkt gewählt oder durch den Gemeinderat bestellt, je nach regionalen Regelungen. Seine Aufgaben sind oft umfangreicher und beinhalten die Leitung des Ortsrats, die Vertretung des Ortes in offiziellen Angelegenheiten und manchmal auch die Vertretung im Gemeinderat. Der Ortsbürgermeister hat in der Regel eine offizielle Funktion mit bestimmten Befugnissen, ähnlich wie ein Bürgermeister, aber auf Ortsebene.

Kurz gesagt: Der Ortsvorsteher ist meist eine ehrenamtliche, eher beratende oder vermittelnde Rolle, während der Ortsbürgermeister eine offizielle, gewählte Position mit mehr Verantwortlichkeiten ist.

Eigentlich „bestimmt“ die Partei mit den meisten Stimmen den Kandidaten. Hat es schon Abweichungen gegeben?

Mir sind während meiner Arbeit als Ortsvorsteher, sie begann am 02.Juli 2008, keine Abweichungen von dieser Regel bekannt geworden.

Wie kommt es zu parteilosen Ortsvorstehern?

Zu dieser Frage kann ich zwei Antworten geben. Einerseits kann es vorkommen das jemand aus seiner Partei austritt aber seiner Tätigkeit als Ortsvorsteher weiter nach geht. Andererseits kann es sein das aus den Dorfausschüssen heraus ein Vorschlag gemacht wird. So ist es in meinem Fall gewesen. Ob diesem Vorschlag nachgekommen wird obliegt allerdings dem Rat der Stadt Blomberg.

Wie viele Ortsvorsteher gibt es in Blomberg?

Zunächst wurden im Rahmen der nordrhein-westfälischen Gebietsreform (1. Januar 1970) die Stadt Blomberg sowie die 18 Gemeinden Altendonop, Borkhausen, Brüntrup, Cappel, Dalborn, Donop, Eschenbruch, Großenmarpe, Herrentrup, Höntrup, Istrup, Kleinenmarpe, Maspe, Mossenberg-Wöhren, Reelkirchen, Siebenhöfen, Tintrup und Wellentrup zur neuen Stadt Blomberg zusammengeschlossen und auch die Kernstadt in zwei Ortschaftsbezirke unterteilt, nämlich Blomberg-Nord und Blomberg-Süd. Somit gibt es in Blomberg 20 Bezirke, die jeweils mit einem Ortsvorsteher bzw. einer Ortsvorsteherin zu besetzen sind. Aktuell gibt es jedoch nur 18 (darunter vier Ortsvorsteherinnen), da die Ortschaften Maspe, Borkhausen und Siebenhöfen von einem gemeinsamen Ortsvorsteher (Jörg Berten) vertreten werden.

Warum gibt es auch für die Kernstadt zwei Ortsvorsteher?

Wie es zu dieser Entscheidung kam kann ich nicht sagen. Aus meiner Sicht ist dieses Vorgehen allerdings sinnvoll. Allein schon aufgrund der Einwohnerzahl. Der Ortsvorsteher oder die Ortsvorsteherin sollen ja nahe an der Bevölkerung sein und das wäre merklich schwieriger wenn es in der Kernstadt nur einen geben würde.

Wenn es einer beurteilen kann dann Sie. Wie wichtig sind die Ortsvorsteher?

Wie ich eingangs bereits erklärt habe sind sie eine wichtige Schnittstelle zwischen Rat/ Verwaltung und Bevölkerung. Als Ehrenamtler leisten sie einen entscheidenden Beitrag zu einem besseren Miteinander in der Gesellschaft und zur Steigerung der Lebensqualität in den Ortsteilen/ Bezirken. Sie sind ganz dicht am Geschehen, viel dichter als die Verwaltung einer Großgemeinde das sein kann. Sie sammeln wichtige Informationen, tragen diese zusammen und dem Rat oder der Verwaltung vor. Damit entlasten sie „das Rathaus“ und betreiben quasi eine Art Prozessoptimierung – und das freiwillig und in der Freizeit.

Würden Sie sich wünschen, dass es dafür eine Aufwandsentschädigung geben würde?

Diese Aufwandsentschädigung gibt es. Sie wird vierteljährlich von der Stadt Blomberg ausgezahlt und dient mir zur Reduzierung meiner persönlichen Benzin und Bürokosten die im Rahmen der Tätigkeit als Ortsvorsteher anfallen.

Vielen Dank an Ortsvorsteher Reinhard Heilig, der bereits seit siebzehn Jahren im Amt ist und sich um die Belange vom Blomberger Ortsteil Herrentrup kümmert.

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