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Azubis in NRW: Knapp die Hälfte wohnte bei Vertragsabschluss am Ausbildungsort – die übrigen durchschnittlich 23,3 km entfernt

von | Aug. 29, 2026 | Wirtschaft

Im Jahr 2025 haben 266.730 Azubis ihre duale Ausbildung in einer Ausbildungsstätte in NRW gemacht. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, absolvierten 48,8 % von ihnen ihre Ausbildung in der Stadt oder Gemeinde, in der sie schon bei Vertragsabschluss wohnten. Die übrigen Azubis wohnten durchschnittlich 23,3 km von dem Ort ihrer Ausbildungsstätte entfernt. Die nun aktualisierte und erweiterte interaktive Anwendung Mobilität von Auszubildenden in NRW liefert auf Kreis- und Gemeindeebene detaillierte Informationen dazu, wohin und wie weit sich Azubis bei der Wahl ihrer Ausbildungsstätte bewegen. Außerdem zeigt sie, wie anziehend die Städte und Gemeinden in NRW als Ausbildungsorte sind.

Auszubildende in Erwitte, die nicht aus dem Ort kommen, hatten mit 78,8 km die weiteste Distanz zu ihrem Wohnort

Die durchschnittliche Luftliniendistanz zwischen dem Ort der Ausbildungsstätte und dem Wohnort der Auszubildenden in NRW variierte zwischen den Städten und Gemeinden. Von den Azubis mit Ausbildungsstätte in Erwitte wohnten 21,3 % bereits vor Ort. Die übrigen wohnten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses durchschnittlich 78,8 km von Erwitte entfernt; das war 2025 die weiteste Distanz in NRW. Ein Grund für die weite Distanz: In Erwitte kamen viele Azubis aus anderen Bundesländern. Auf Platz 2 folgte Paderborn, hier wohnten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits 47,0 % der Auszubildenden, die anderen Auszubildenden hatten eine durchschnittliche Distanz von 66,3 km zu ihrem Wohnort. Dahinter folgte Welver mit einer durchschnittlichen Luftliniendistanz von 46,0 km; 35,4 % der Welver Azubis wohnten bereits vor Ort.

Screenshot der Anwendung Mobilität von Auszubildenden in NRW

Die geringste Luftliniendistanz zwischen Ausbildungsort und Wohnort hatten 2025 die Azubis mit Ausbildungsstätte in Kierspe. 59,7 % der Azubis mit Ausbildungsort Kierspe kamen auch von dort; die übrigen hatten ihren Wohnort bei Vertragsabschluss durchschnittlich 8,7 km von Kierspe entfernt.

Öffentlicher Dienst und Landwirtschaft: Hier sind die Wege zur Ausbildungsstätte am weitesten

In der Anwendung ist auch das Mobilitätsverhalten in den verschiedenen Ausbildungsbereichen des dualen Systems dargestellt. Die Auszubildenden in den Bereichen Öffentlicher Dienst und Landwirtschaft, die ihre Ausbildungsstätte nicht in ihrem Wohnort hatten, legten 2025 für ihre Ausbildung die weiteste Distanz zurück: Sie wohnten bei Vertragsabschluss durchschnittlich 29,4 beziehungsweise 28,3 km von dem Ort ihrer Ausbildungsstätte entfernt. Azubis im Ausbildungsbereich Industrie, Handel u. a., bei denen Ausbildungs- und Wohnort nicht identisch waren, absolvierten ihre Ausbildung durchschnittlich 23,8 km von ihrem Wohnort entfernt. Eine kürzere Luftliniendistanz zwischen Ausbildungsort und Wohnort hatten die Azubis im Ausbildungsbereich Handwerk mit 21,4 km sowie im Bereich Freie Berufe mit 20,9 km. Zu den freien Berufen zählen unter anderem medizinische Fachangestellte sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte.

Interaktive Anwendung zeigt auch den Anteil der innerörtlich mobilen Azubis sowie die Mobilitätsverflechtungen für jeden Ort

Neben den Informationen zu den Distanzen zwischen dem Wohnort bei Vertragsabschluss und dem Ort der Ausbildungsstätte der Auszubildenden zeigt die interaktive Anwendung auch die innerörtliche Mobilität. Im gleichnamigen Reiter ist dargestellt, wie viele Azubis ihren Wohnort und ihre Ausbildungsstätte im selben Ort haben. Nutzende können vergleichen, wie hoch der Anteil der sog. innerörtlich mobilen Auszubildenden in den Orten in NRW ist. Unter Mobilitätsverflechtungen lässt sich für jeden Ort im Detail nachvollziehen, aus welchen Wohnorten die Auszubildenden kommen beziehungsweise in welche Ausbildungsorte sie gehen. So können Nutzende die Verflechtung eines Ortes mit anderen Orten in NRW betrachten.

Hinweise zur Statistik

Die Darstellung der Mobilität von Auszubildenden in NRW basiert auf der Berufsbildungsstatistik. In der Berufsbildungsstatistik werden Daten zu den dualen Auszubildenden in NRW erhoben, die einen Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgeschlossen haben. Nicht berücksichtigt werden Auszubildende nach dem Pflegeberufegesetz (Pflegefachmann/-frau), Schülerinnen und Schüler, die eine schulische Berufsausbildung absolvieren (z. B. Erzieher/-in oder Kinderpfleger/-in) sowie Personen, die ein Praktikum oder eine Ausbildungsvorbereitung absolvieren.

Der Wohnort der Auszubildenden wird einmalig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erhoben und nicht angepasst, falls sich der Wohnort der Auszubildenden zu einem späteren Zeitpunkt ändert. Dadurch kann zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Bereitschaft der Auszubildenden ermittelt werden, eine Ausbildungsstätte außerhalb ihres Wohnortes zu wählen. Es kann jedoch bei Auszubildenden, die ihre Ausbildungsstätte außerhalb ihres Wohnortes haben, nicht unterschieden werden, ob sie die Distanz zwischen Wohnort und Ort der Ausbildungsstätte regelmäßig zurücklegen (Pendelmobilität) oder möglicherweise nach Vertragsabschluss in die Nähe der Ausbildungsstätte umziehen (Umzugsmobilität).

Die Distanz ist die Luftliniendistanz zwischen dem nach Bevölkerung gewichteten Mittelpunkt (engl. Population Weighted Centroid) des Wohnortes und dem nach Bevölkerung gewichteten Mittelpunkt des Ausbildungsortes der Auszubildenden. In die Berechnung fließen die Distanzen aller Auszubildenden eines Ausbildungsortes beziehungsweise Wohnortes ein, bei denen Ausbildungs- und Wohnort nicht identisch sind. Es fließen auch die Distanzen der Auszubildenden ein, bei denen Ausbildungsort oder Wohnort außerhalb NRWs, aber innerhalb Deutschlands liegen.

Über IT.NRW

Der Landesbetrieb IT.NRW ist der zentrale IT-Dienstleister und das Statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen. Wir begleiten die Digitalisierung der Landesverwaltung und stellen objektive Daten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Erstellung von mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage ist dank der zuverlässigen Meldungen von Befragten möglich. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen.

 

 

 

 

Pressemeldung IT.NRW

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