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Gewerbesteuermessbetrag je Betriebsstätte im Zehnjahresvergleich über 15 Prozent gestiegen

von | Jun 24, 2024 | Wirtschaft

Die Betriebe in Nordrhein-Westfalen haben im Zehnjahresvergleich kontinuierlich mehr Gewerbeertrag (der für die Berechnung der Gewerbesteuer bereinigte Gewinn) erwirtschaftet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis jetzt verfügbarer Steuerdaten mitteilt, lag der Gewerbesteuermessbetrag je Betriebsstätte im Jahr 2019 bei 2 980 Euro. Damit lag er um 15,5 Prozent höher als im Jahr 2010 (damals: durchschnittlich 2 581 Euro). Der Steuermessbetrag ergibt sich aus der Multiplikation des Gewerbeertrags und der bundeseinheitlichen Steuermesszahl, die derzeit bei 3,5 Prozent liegt.

 

Die höchsten Gewerbesteuermessbeträge je Betriebsstätte hatten im Jahr 2019 Monheim am Rhein (42 973 Euro), Burbach (12 664 Euro), Verl (9 619 Euro) und Attendorn (9 423 Euro). Während Monheim am Rhein 2010 noch auf Platz 33 gelegen hatte (damals: 3 665 Euro), stand es ab 2012 durchgehend mit großem Abstand bei diesem Steuerindikator an der Spitze. Hintergrund ist, dass in dieser Kommune die NRW-weit deutlich niedrigsten Gewerbesteuerhebesätze festgelegt wurden.

 

Weitere Vergleiche ermöglicht der Statistikatlas NRW, der im Themenbereich „Steuern” nun auch folgende Daten je Einwohnerin und Einwohner beinhaltet: Gesamtbetrag der Einkünfte (für die Jahre 2010 bis 2020), Umsatz (nach Lieferungen und Leistungen) (2010 bis 2022) sowie zur festgesetzten Körperschaftsteuer (2014 bis 2019). Diese Angaben liegen jeweils bis auf Gemeindeebene vor. Der Statistikatlas NRW wird mit Daten aus der Landesdatenbank NRW (https://www.landesdatenbank.nrw) befüllt und soll künftig um weitere Steuerindikatoren ergänzt werden.

 

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass diese Zahlen auf den aktuellsten Ergebnissen der Lohn- und Einkommensteuerstatistik (2020), der Umsatzsteuerstatistik-Voranmeldungen (2022), Körperschaftsteuerstatistik (2019) sowie Gewerbesteuerstatistik (2019) beruhen. Sie können erst jetzt veröffentlicht werden, weil die anonymisierten Steuerdaten von den Finanzbehörden erst nach Abschluss aller Veranlagungsarbeiten für statistische Auswertungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Die hier dargestellten Informationen sind damit die aktuellsten, die zurzeit verfügbar sind. Die Ergebnisse der Gewerbesteuerstatistik beruhen auf den Daten der Finanzverwaltung zu den gewerbesteuerpflichtigen Betrieben. Aktuellere Angaben zum Steueraufkommen für öffentliche Haushalte finden Sie in den Veröffentlichungen der Finanzstatistik. (IT.NRW)

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