
Rechtsanwältin Melanie van Luijn, Fachanwältin für Erbrecht, spricht im November an drei Abenden in Blomberg über Erbe, Vorsorge und die Übergabe von Immobilien. © Foto: Mareike Meier
Rechtsanwältin Melanie van Luijn, Fachanwältin für Erbrecht, spricht im November an drei Donnerstagabenden über Erbe, Vorsorge und die Übergabe des eigenen Hauses. Die Vorträge der Volkshochschule (VHS) Lippe-Ost beginnen jeweils um 19 Uhr in der VHS-Bildungsstätte im Integrationszentrum „IZIP“. Sie sind kostenlos, eine kurze Anmeldung bei der VHS ist erforderlich. Die VHS veranstaltet die Reihe gemeinsam mit Geld und Haushalt, dem Beratungsdienst des Sparkassen-Dachverbands.
Ohne Vollmacht entscheidet notfalls ein Fremder
Ohne Vollmacht dürfen Kinder oder Lebensgefährten nicht von sich aus für einen Angehörigen entscheiden, der es selbst nicht mehr kann. Ehepartner dürfen einander seit 2023 im Notfall vertreten, aber nur in Gesundheitsfragen und höchstens sechs Monate lang. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, bestellt das Gericht, wenn nötig, einen Betreuer – unter Umständen einen Fremden.
Am 19. November erklärt van Luijn, wie man mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung selbst bestimmt, wer im Ernstfall entscheidet und welche Behandlung man wünscht. Eltern minderjähriger Kinder können zudem in einem Testament benennen, wer im Fall ihres Todes der Vormund werden soll. „Eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung macht man, um sie hoffentlich nie zu gebrauchen“, betont van Luijn. Trotzdem ist sie im Notfall enorm wichtig.
Wenn Erben streiten, droht die Teilungsversteigerung
Am 12. November geht es um das Erbe. Wer enterbt wird, geht nicht immer leer aus: Kinder, Ehepartner und unter Umständen auch Enkel oder Eltern können den Pflichtteil verlangen, einen Anspruch auf Geld in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Außerdem erklärt Fachanwältin van Luijn die gesetzliche Erbfolge, die Form des Testaments und die Erbschaftsteuer. Einigen sich Erben über ein Haus nicht, kann grundsätzlich jeder von ihnen die Teilungsversteigerung beantragen. Dann kann das Elternhaus unter den Hammer kommen – auch gegen den Willen der übrigen Erben.
Verschenken, Verkaufen oder Vererben – Wohnrecht oder Nießbrauch?
Am 26. November spricht van Luijn zu Eigentümern, die ihr Haus oder ihre Wohnung in der Familie weitergeben wollen. Wer sein Haus verschenkt und binnen zehn Jahren danach selbst Sozialhilfe braucht, riskiert, dass das Sozialamt die Schenkung von den Beschenkten zurückfordert. Die Blomberger Fachanwältin erklärt, ob sich Verschenken, Verkaufen oder Vererben eher lohnt und wie sich die bisherigen Eigentümer absichern können, etwa mit einem Wohnrecht oder einem Nießbrauch, der ihnen auch Mieteinnahmen sichert. Zuhörer können während und nach den Vorträgen Fragen stellen, eine Beratung zu persönlichen Einzelfällen ist nicht vorgesehen. Van Luijn hat ihre Kanzlei in Blomberg und eine Zweigstelle in Bielefeld. Sie hält für Geld und Haushalt des Sparkassenverbandes bundesweit kostenlose und unabhängige Vorträge.
Termine im Überblick
Donnerstag, 12. November: Erben und Vererben (Kursnummer 262-S105K, Anmeldeschluss 4. November)
Donnerstag, 19. November: Klug vorgesorgt mit Vollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügung (Kursnummer 262-S106K, Anmeldeschluss 11. November)
Donnerstag, 26. November: Übergabe von Immobilien zu Lebzeiten (Kursnummer 262-S107K, Anmeldeschluss 18. November)
Jeweils von 19.00 bis 20.30 Uhr, VHS-Bildungsstätte im Integrationszentrum „IZIP“, Raum E2, Holstenhöfener Straße 4, Blomberg, barrierefrei. Eintritt frei, Abende einzeln buchbar. Anmeldung erforderlich bei der VHS Lippe-Ost: Telefon 05282 9804-0, info@vhslippe-ost.de, www.vhslippe-ost.de














