Anzeigen

NRW-Kommunen: Gesamtes Steueraufkommen aus Grundsteuer B 2025 um 4,4 % niedriger als ein Jahr zuvor

von | Mai 10, 2026 | Wirtschaft

Im Jahr 2025 haben die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden ein um 4,4 % niedrigeres Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer B erzielt als im Vorjahr. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, flossen jedoch 2,0 % mehr Grundsteuer B in die Kassen der Kommunen als in den Jahren 2022 und 2023. Mit einem Gesamtaufkommen von 4 Milliarden Euro wurde 2025 der zweithöchste Wert an Einzahlungen der letzten 10 Jahre erreicht. Die Grundsteuer B wird für Grundstücke erhoben, die nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören.

Beim Vergleich der Werte aus dem Jahr 2025 insbesondere mit den Jahren 2023 und 2024 sind veränderte Rahmenbedingungen und Sondereffekte zu beachten, die einen Einfluss auf die Höhe der Einzahlungen in den drei genannten Jahren haben können: Seit dem 1. Januar 2025 gilt das neue Grundsteuerrecht. Im Zuge der Grundsteuerreform wurden die veralteten Einheitswerte durch die Grundsteuerwerte abgelöst; in der Folge haben viele Kommunen die Hebesätze angepasst, um das Aufkommen stabil zu halten. Hebesatzänderungen wurden auch in früheren Jahren genutzt; sie wirken sich grundsätzlich auf die Höhe der Einzahlungen der Kommunen aus. So hatten z. B. im Jahr 2024 rund 43 Prozent der Kommunen in Nordrhein-Westfalen den Hebesatz der Grundsteuer B erhöht. Der Hebesatz ist ein Faktor, mit dem die Steuerschuld berechnet wird. Zudem sind aufgrund eines Cyberangriffs bei einem kommunalen Dienstleister in Südwestfalen im Jahr 2023 bei einzelnen Kommunen Einzahlungen aus der Grundsteuer B erst verspätet im Jahr 2024 erfolgt.

Gesamteinzahlungen aus Grundsteuer

Rund ein Drittel der Kommunen mit differenzierten Hebesätzen der Grundsteuer B

Das für 2025 betrachtete Gesamtaufkommen umfasst sämtliche Einzahlungen aus der einheitlichen und der differenzierten Grundsteuer B, um einen Vergleich mit den Vorjahren vornehmen zu können. Seit dem Jahr 2025 können Kommunen statt der bisher üblichen Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B1 (Wohngrundstücke) und B2 (Nicht-Wohngrundstücke) festsetzen. Von dieser Option machten 121 Städte und Gemeinden und damit rund ein Drittel der Kommunen Gebrauch. Teilweise wiesen diese Kommunen weiterhin Einzahlungen bei der einheitlichen Grundsteuer B aus; das sind Zahlungen, die aus Ansprüchen aus Vorjahren resultieren können. 275 Kommunen blieben bei der bisherigen Regelung ohne Unterscheidung nach Wohn- und Nicht-Wohngrundstücken.

Das Gesamtaufkommen von 4 Milliarden Euro im Jahr 2025 setzte sich zu 59,7 % aus der einheitlichen Grundsteuer B, zu 25,9 % aus der Grundsteuer B1 für Wohngrundstücke und zu 14,4 % aus der Grundsteuer B2 zur Besteuerung der Nicht-Wohngrundstücke zusammen.

196 Gemeinden und damit etwa die Hälfte der Kommunen verzeichneten im Jahr 2025 höhere Einzahlungen aus der Grundsteuer B als im Jahr zuvor. Bei 200 Gemeinden war das Aufkommen niedriger.

Aufkommen Grundsteuer A um – 26,7 % zurückgegangen – Erhebung Grundsteuer C nur bei wenigen Kommunen

Neben der Grundsteuer B erheben die Kommunen auch die Grundsteuer A. Besteuert wird hier der Grundbesitz der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Im Jahr 2025 gab es hier Einzahlungen in Höhe von 38,2 Millionen Euro, das waren 26,7 % weniger als im Vorjahr. Die Grundsteuer A machte 2025 nur einen Anteil von 0,9 % am Grundsteueraufkommen insgesamt aus. Eine mögliche Erklärung für den starken Rückgang könnte die Neuregelung sein, dass die zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe jetzt nicht mehr unter Grundsteuer A, sondern unter Grundsteuer B fallen. Dadurch sinkt die Besteuerungsgrundlage bei Grundsteuer A, während es bei Grundsteuer B umgekehrt ist.

Ab dem Jahr 2025 konnte zudem erstmals die Grundsteuer C für baureife Grundstücke erhoben werden, um die Wohnraumschaffung durch Bebauung der Grundstücke zu fördern. Hier setzten allerdings nur vier Kommunen Hebesätze fest; sie lagen mit 2.500 % bis 10.000 % über den Hebesätzen von Grundsteuer A und B. Das landesweite Aufkommen betrug 2025 lediglich rund 900.000 Euro.

Hinweise zur Statistik

Die Ergebnisse entstammen der Statistik der jährlichen kommunalen Rechnungsergebnisse (2015 – 2024) und der vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik (2025). Die Daten der Kassenstatistik zeigen den aktuellen Trend der Haushaltssituation der Gemeinden und Gemeindeverbände zum Zeitpunkt der Datenlieferung durch die Kommunen unmittelbar nach Abschluss eines Quartals auf und können im Hinblick auf die Rechnungsergebnisse als vorläufig angesehen werden. Die jährlichen Rechnungsergebnisse werden zu einem späteren Zeitpunkt erhoben, nachdem die kommunalen Ein- und Auszahlungen in der kommunalen Finanzsoftware detaillierter zugeordnet werden konnten. Die Ein- und Auszahlungen in den Jahresrechnungsergebnissen haben dadurch i. d. R. eine höhere Genauigkeit. Nach Bereitstellung der Jahresrechnungsergebnisse werden die Daten der Kassenstatistik in der Landesdatenbank NRW nicht mehr aktualisiert.

Im Jahr 2025 wurde die Grundsteuer bundesweit erstmals nach dem neuen Grundsteuerrecht erhoben. Im Zuge der Grundsteuerreform wurden die Grundsteuerwerte für die Grundstücke (früher Einheitswerte) durch die Finanzverwaltung neu festgestellt. Sie dienen als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, das heißt, für die einzelnen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler kann sich die Reform unterschiedlich auswirken, manche müssen mehr, andere weniger Grundsteuer zahlen.

Die Neu-Feststellung der Grundsteuerwerte hatte Anpassungen der Hebesätze durch die Städte und Gemeinden zur Folge, um das Grundsteueraufkommen für die einzelnen Kommunen stabil zu halten („Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform“). Der Hebesatz kann eigenständig durch die Gemeinde festgesetzt werden, dies ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten kommunalen Selbstverwaltungsgarantie.

Die genannten Sondereffekte im Jahr 2025 können die Höhe des Steueraufkommens der verschiedenen Grundsteuerarten unterschiedlich beeinflusst haben.

Über IT.NRW

Der Landesbetrieb IT.NRW ist der zentrale IT-Dienstleister und das Statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen. Wir begleiten die Digitalisierung der Landesverwaltung und stellen objektive Daten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Erstellung von mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage ist dank der zuverlässigen Meldungen von Befragten möglich. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. (IT.NRW)

Ergebnisse zu den Hebesätzen der Realsteuern 2025 nach Gemeinden aus der Kassenstatistik finden Sie als Excel-Datei aus der Landesdatenbank NRW.

Ergebnisse zu den Einzahlungen aus den Realsteuern 2025 nach Gemeinden aus der Kassenstatistik finden Sie als Excel-Datei aus der Landesdatenbank NRW.

Ergebnisse zu den Einzahlungen aus den Realsteuern 2023 und 2024 nach Gemeinden aus der Statistik der Rechnungsergebnisse finden Sie als Excel-Datei aus der Landesdatenbank NRW.

Informationen zu den aufkommensneutralen Hebesätzen finden Sie bei der Finanzverwaltung NRW.

(121 / 26) Düsseldorf, den 08. Mai 2026

 

 

Pressemeldung IT.NRW

Anzeigen
Anzeigen
Anzeigen
Anzeigen
Anzeigen