Die Preise für Butter sind in Nordrhein-Westfalen zwischen Juli 2024 und Juli 2025 um 7,3 % gestiegen. Wie Information und Technik als Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen zum Start des neuen Schuljahres mitteilt, gab es rund um das Frühstück und das Pausenbrot unterschiedliche Preisentwicklungen. Während insbesondere die Preise für Toastbrot (–10,5 %) gesunken sind, wurden frische Brötchen um 3,4 % und Brötchen zum Fertigbacken um 3,2 % teurer angeboten als noch ein Jahr zuvor. Zum Vergleich: Die Preise für Nahrungsmittel insgesamt sind zwischen Juli 2024 und Juli 2025 um 2,1 % gestiegen.
Auch Käse verzeichnete zwischen Juli 2024 und Juli 2025 einen Preisanstieg, so stiegen sowohl die Preise für Weich- (+7,8 %), Schnitt- (+4,8 %) als auch Frischkäse (+1,4 %). Für vegetarische oder vegane Fleisch- oder Wurstalternativen sowie Brotaufstriche auf Getreidebasis mussten Verbraucherinnen und Verbraucher im letzten Monat mehr ausgeben als ein Jahr zuvor (+12,5 %). Dagegen
vergünstigten sich Salami, Zervelatwurst oder andere Dauerwurst um 1,5 % sowie Wurstaufschnitt um 1,9 %.
Wer bei Frühstück und Pausenbrot im vergangenen Monat auf süßen Aufstrich setzte, konnte im Vergleich zum Vorjahresmonat sparen. So sanken die Preise für Marmelade, Konfitüre oder Gelee um 10,0 %, die für Honig um 5,6 % und die für Quark um 3,4 %.
Preise für Cornflakes, Müsli o. Ä. gesunken, für Bananen gestiegen
Bei Gemüse und Obst, die gerne zum Frühstück oder als Pausenhofsnacks gegessen werden, war ebenfalls eine unterschiedliche Preisentwicklung zu beobachten: Während die Preise für Möhren (–25,5 %) und Paprika (–11,9 %) gesunken sind, stiegen die
Preise für Bananen (+6,4 %) und Äpfel (+6,3 %) an. Frühstücksalternativen wie Cornflakes, Müsli oder Ähnliches wurden um 3,7 % günstiger angeboten. Milch verteuerte sich derweil um
4,0 % und Joghurt um 3,4 %.
Methodische Hinweise
Grundlage für diese Pressemitteilung ist der Verbraucherpreisindex (Basisjahr 2020 = 100). Die Daten stammen aus den monatlichen Preiserhebungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, auf deren Basis der Verbraucherpreisindex monatlich fortgeschrieben wird. Für Auswertungen können verschiedene Zeiträume betrachtet werden: Übliche Vergleiche sind die prozentualen Veränderungen zum Vorjahresmonat (z. B. Januar 2025 mit Januar 2024) oder zwischen zwei aufeinander folgenden Monaten (z. B. Februar 2025 mit Januar 2025). Nach Vorliegen des Dezemberergebnisses wird darüber hinaus der Jahresdurchschnittswert berechnet. Auf Grundlage dieses Durchschnitts kann die Preisentwicklung verschiedener Jahre miteinander verglichen werden (z. B. zwischen den Jahren 2020 und 2024). Zudem sind Vergleiche anderer Zeiträume möglich, wie z. B. die der Halbjahresdurchschnittswerte. Diese werden auf Grundlage der Monate Januar bis Juni bzw. Juli bis Dezember berechnet.
Pressemeldung IT.NRW