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Strafverfolgungsstatistik weist erstmalig Daten zu Verurteilungen nach neuem Konsumcannabisgesetz aus

von | Aug. 20, 2026 | Ordnung

Im Jahr 2025 sind in Nordrhein-Westfalen 2.321 Personen nach dem neuen „Konsumcannabisgesetz” verurteilt worden. Diese Daten liegen nun erstmalig vor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren unter den Verurteilten rund 8 % Heranwachsende oder Jugendliche, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden. Weitere rund 3 % Heranwachsende wurden nach allgemeinem Strafrecht verurteilt. Die restlichen rund 90 % der Verurteilungen entfielen auf erwachsene Personen. Neben den Verurteilten wurden 29 Personen ohne Maßregeln freigesprochen. Bei 173 Personen wurde das Verfahren ohne Maßregeln eingestellt. Insgesamt gab es damit 2.523 Abgeurteilte.

Mit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes am 01.04.2024 wurde der Besitz und Anbau von Cannabis teilweise legalisiert. Demnach sind der Besitz und der Eigenanbau nur noch über festgelegte Grenzen strafbar; das Handeltreiben ist nach wie vor strafbar. Die Strafverfolgungsstatistik erfasst hierzu Daten ab dem aktuellen Berichtsjahr 2025. Seit Einführung des neuen Gesetzes fallen der Besitz, Anbau, Handel und Konsum von Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz.

Verurteilte nach dem Betäubungsmittelgesetz in NRW 2021-2025

Rund 60 % weniger Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz als 2023

Die Zahl der Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz ging in der Folge deutlich zurück: Im Jahr 2025 gab es in NRW 4.950 Verurteilungen, das waren 33,0 % weniger als im Jahr zuvor mit 7.392 Verurteilungen. Gegenüber dem Jahr 2023 – vor der Gesetzesänderung – sank die Zahl der Verurteilungen sogar um 59,7 %. In den Jahren 2021 und 2022 hatte es noch jeweils fast 14.000 Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz gegeben.

Eingeführt wurde 2024 auch das Medizinal-Cannabisgesetz, das die Versorgung mit Cannabis zu medizinischen Zwecken regelt und Strafen bei Verstößen festlegt. Hierzu lagen im Berichtsjahr 2025, für das erstmals Daten erhoben wurden, keine Verurteilungen vor.

Rund 2 % weniger Verurteilungen bei Straftaten insgesamt

Insgesamt haben die Gerichte in NRW im Jahr 2025 rund 166.000 Personen wegen Straftaten abgeurteilt. 77 % der Abgeurteilten wurden auch verurteilt, das waren rund 128.000 Personen und etwa 2 % weniger als im Vorjahr. Die meisten Ab- und Verurteilungen entfielen auf Urkundendelikte (insbesondere Betrug und Untreue) und auf Straftaten im Straßenverkehr. Rund 5 % der Aburteilungen betrafen Betäubungsmittel- und Cannabisdelikte.

Abgeurteilte und verurteilte Personen in NRW von 2021-2025

Dashboard „Strafverfolgung NRW interaktiv“ liefert Ergebnisse für die Jahre 2015 bis 2025

Im Dashboard Strafverfolgung NRW interaktiv stehen weitere Merkmale der Strafverfolgungsstatistik bis zur Ebene der Hauptdeliktsgruppen für die Berichtsjahre 2015 bis 2025 zur Verfügung. Interessierte können dort unter anderem die Entwicklung der Verurteilungen im Zeitvergleich betrachten und zwischen Geschlecht und Alter differenzieren.

Hinweise zur Statistik

Die Daten entstammen der Strafverfolgungsstatistik. In dieser werden Angaben zu rechtskräftig abgeurteilten und verurteilten Personen erhoben, die sich wegen Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) oder anderen Bundes- bzw. Landesgesetzen verantworten mussten.

Heranwachsende (ab 18 Jahre bis unter 21 Jahre) können sowohl nach dem allgemeinen Strafrecht als auch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Gem. § 105 Absatz 1 JGG muss vom Gericht entschieden werden, ob allgemeines Strafrecht oder Jugendstrafrecht angewendet wird. Das hängt von der Persönlichkeit der Täterin oder des Täters und den Umständen der Tat ab.

Die Straftaten nach dem Medizinal- und Konsumcannabisgesetz werden erst ab dem Berichtsjahr 2025 statistisch erfasst.

Über IT.NRW

Der Landesbetrieb IT.NRW ist der zentrale IT-Dienstleister und das Statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen. Wir begleiten die Digitalisierung der Landesverwaltung und stellen objektive Daten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Erstellung von mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage ist dank der zuverlässigen Meldungen von Befragten möglich. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen.

 

 

 

Pressemeldung IT.NRW

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