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Wahl-O-Mat wird heute veröffentlicht

von | Feb. 6, 2025 | Blomberg, Politik

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am Mittwoch, 11. Dezember 2024, seinen Antrag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes (Vertrauensfrage) in den Bundestag eingebracht. Darin hieß es: „Gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes stelle ich den Antrag, mir das Vertrauen auszusprechen. Ich beabsichtige, vor der Abstimmung am Montag, dem 16. Dezember 2024, hierzu eine Erklärung abzugeben.“ Die Möglichkeit die Vertrauensfrage zu stellen, ist also in Artikel 68 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. Im Gegensatz zum Misstrauensvotum findet die Abstimmung über das Vertrauen in die Regierung nicht in geheimer Wahl statt. Am Montag, 16. Dezember 2024, hat der Bundestag dann Olaf Scholz in einer Sondersitzung mit der Mehrheit von 394 Abgeordneten das Vertrauen verweigert. An der namentlichen Abstimmung nahmen 717 von 733 Abgeordneten teil. In Summe waren es lediglich 207 Abgeordnete, die dem Kanzler das Vertrauen aussprachen, 116 Abgeordnete hatten sich enthalten. Um das Vertrauen des Bundestages zu erhalten, wären mindestens 367 Stimmen von Abgeordnete nötig gewesen, die Scholz das Vertrauen aussprechen. Die Vertrauensfrage wurde zuletzt 2005 durch den damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder gestellt. Dieser wollte auf diese Weise Neuwahlen provozieren und sich im Amt bestätigen lassen, was ihm aber nicht gelang.

In der 75-jährigen Geschichte des Bundestags haben Regierungschefs bislang fünf Mal die Vertrauensfrage gestellt, also einen „Antrag“, ihnen „das Vertrauen auszusprechen“. Zwei Mal hat das Parlament versucht, den Kanzler über ein Misstrauensvotum zu stürzen. Eine Selbstauflösung des Bundestags ist ebenso wenig möglich wie eine Auflösung allein durch Bundeskanzler oder Bundespräsidenten. Die Begründer des Grundgesetzes haben mit diesen Vorgaben 1949 vorgesorgt – und damit die Konsequenz aus den instabilen Verhältnissen der Weimarer Republik gezogen. Der Bundespräsident hat nun auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag aufgelöst und den 23. Februar 2025 als Wahltermin bestimmt. Soweit ein kleiner Rückblick.

Im Resultat haben wir also nun an besagtem Tag Neuwahlen und wie immer ruft unsere Redaktion die Blomberger Bevölkerung auf das Wahlrecht zu nutzen. Wer sich noch nicht sicher ist, dem kann eventuell der „Wahl-O-Mat“ eine Orientierung bieten. Am heutigen Tag wird dieses internetbasierte Wahlentscheidungshilfe, die seit 2002 von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) betrieben wird, um ca. 11:30 Uhr freigeschaltet. Bitte beachten Sie: Es handelt sich um eine „Hilfe“! Sie sollten sich bestenfalls auch auf den Seiten der Parteien mit deren Parteiprogrammen auseinandersetzen und gerne auch vertrauenswürdige Medien nutzen. Wir wünschen beste Information, gutes Gelingen und Deutschland einen Wahlausgang, der dieses Land in die richtigen Bahnen lenkt.

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