In den Jahren 1961 bis 2025 sind insgesamt gut 1,27 Millionen Ausländerinnen und Ausländer aus der Türkei nach NRW zugezogen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des 65. Jahrestages des Anwerbeabkommens zwischen Deutschland und der Türkei mitteilt, haben im gleichen Zeitraum gut 829.000 Ausländerinnen und Ausländer ihren Wohnort von NRW in die Türkei verlagert.

Das Abkommen zur Anwerbung türkischer Arbeitskräfte – damals Gastarbeiter genannt – wurde am 30. Oktober 1961 in Bad Godesberg unterzeichnet. Im Jahr 1973 wurde mit 67.020 Personen die höchste jährliche Zuzugszahl von Ausländer/-innen aus der Türkei nach NRW erreicht. Im selben Jahr 1973 wurde jedoch auch wegen der Ölkrise ein bundesweiter Anwerbestopp verhängt, sodass die Zahl der Zuzüge aus der Türkei zunächst einbrach und die Zahl der Fortzüge in die Türkei anstiegen.
1980 nahm die Zahl der Zuzüge wieder abrupt zu, als im Zuge eines Militärputsches in der Türkei 65.514 Türkinnen und Türken nach NRW flohen. Als Folge des Rückkehrförderungsgesetzes aus dem Jahr 1983 stieg die Zahl der Fortzüge in die Türkei deutlich an (1984: 73.886).
Ende 2025 lebten in NRW 483.035 Personen mit einer türkischen Staatsangehörigkeit, davon waren 51,1 % männlich und 48,9 % weiblich. Damit hatte 2025 fast ein Drittel (31,8 Prozent) aller in Deutschland lebenden Türkinnen und Türken (1.520.400) ihren Wohnsitz an Rhein und Ruhr.
Die meisten Türkinnen und Türken hatten Ende 2025 ihren Wohnsitz in Köln (49.100), gefolgt von Duisburg (32.025), dem Kreis Recklinghausen (23.740), Dortmund (21.025) sowie Gelsenkirchen (19.730).

Der Höchststand der in NRW lebenden Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit wurde 1997 mit knapp 715.000 erreicht. Seit Ende der 1990er Jahre war die Zahl der in NRW lebenden Türkinnen und Türken im Trend rückläufig. Ein wesentlicher Grund hierfür war, dass Türkinnen und Türken in zunehmender Zahl einen Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit stellten.
Insbesondere im Zuge der grundlegenden Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 stieg die Zahl der Einbürgerungen von Türkinnen und Türken auch in NRW deutlich an. Waren Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2000 mit 31.661 Personen und einem Anteil von 48,2 % die mit Abstand größte Nationalitätengruppe unter den Eingebürgerten, gingen Zahl und Anteil in den Folgejahren zurück. Über den gesamten Zeitraum 2000 bis 2025 wurde insgesamt 278.726 Türkinnen und Türken in NRW eine Einbürgerungsurkunde überreicht.
Hinweise zur Statistik
Die Ergebnisse zu den in NRW lebenden Türkinnen und Türken basieren auf einer Auswertung des Ausländerzentralregisters (AZR). Das AZR ist das bundesweit geführte Register über ausländische Staatsangehörige, die sich mindestens drei Monate in Deutschland aufhalten.
Die Wanderungsstatistik umfasst alle Zu- und Fortzüge über die Gemeindegrenzen mit Verlegung der Haupt- oder alleinigen Wohnung im Berichtszeitraum. Die Daten zu den Wanderungen basieren auf den An- und Abmeldungen, die von den Einwohnermeldeämtern nach den melderechtlichen Regelungen erfasst und den Statistischen Ämtern der Länder übermittelt werden.
Die Ergebnisse der Einbürgerungsstatistik basieren auf den Datenlieferungen der kommunalen Einbürgerungsbehörden an das Statistische Landesamt IT.NRW. Die Einbürgerungsstatistik weist die Zahl der im Berichtsjahr abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren nach, die mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde enden.
Weitere Pressemeldungen zum Thema „Anwerbeabkommen zwischen Deutschland und der Türkei“
Über IT.NRW
Der Landesbetrieb IT.NRW ist der zentrale IT-Dienstleister und das Statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen. Wir begleiten die Digitalisierung der Landes-verwaltung und stellen objektive Daten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Ver-fügung. Die Erstellung von mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage ist dank der zuverlässigen Meldungen von Befragten möglich. Sie leisten dadurch ei-nen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. (IT.NRW)















