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2024 übertrifft Zahl der Unternehmensinsolvenzen in NRW erstmals das Vorkrisenniveau

von | März 16, 2025 | Wirtschaft

Foto: pixabay

Im Jahr 2024 haben die nordrhein-westfälischen Amtsgerichte 5 640 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 23,4 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen als ein Jahr zuvor (Jahr 2023: 4 572 Verfahren). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Beginns der Corona-Pandemie vor fünf Jahren mitteilt, lag die Zahl der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen erstmals wieder über dem Vorkrisenniveau (2019: 5 351 Verfahren), nachdem sie in den Jahren bis 2022 zurückgegangen war.

Zum Zeitpunkt der Übermittlung der Daten waren 55 534 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffen, das waren 3,2 Prozent mehr als im Jahr 2023 (damals: 53 815 Beschäftigte). Im Vergleich zu den Zahlen vor der Corona-Krise (2019: 36 363 Beschäftigte) waren 52,7 Prozent mehr Beschäftigte von Unternehmensinsolvenzen betroffen. Allerdings waren zwischenzeitlich im ersten Pandemiejahr 2020 sogar rund 74 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffen. Damit lag die Zahl 2024 um 24,7 Prozent niedriger als zu Beginn der Corona-Pandemie 2020.

Die voraussichtlichen Forderungen waren mehr als viermal so hoch wie im Jahr 2019

Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen der Unternehmensinsolvenzen beliefen sich im Jahr 2024 auf 13,6 Milliarden Euro und lagen damit um 58,2 Prozent höher als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Jahr 2023: 8,6 Milliarden Euro). Die voraussichtlichen Forderungen waren mehr als viermal so hoch wie im Jahr 2019 (damals: 3,2 Milliarden Euro).

Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 9,4 Prozent höher als 2019

Die Zahl der gemeldeten Verfahren von beantragten Verbraucherinsolvenzen (dazu zählen Arbeitnehmende, Personen in Rente oder Erwerbslose) stieg gegenüber dem Jahr 2023 (damals: 17 186 Verfahren) um 0,6 Prozent auf 17 285 Verfahren. Im Vergleich zu 2019 lag die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 9,4 Prozent höher (damals: 15 797). Die voraussichtlichen Forderungen waren mit 0,79 Milliarden Euro nahezu auf dem Vorjahresniveau (2023: 0,81 Milliarden Euro); 2019 lagen sie bei 0,73 Milliarden Euro.

Neben den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen gab es im Jahr 2024 noch 5 409 weitere gemeldete Insolvenzverfahren von übrigen Schuldnerinnen und Schuldnern. Insgesamt haben die Amtsgerichte im Jahr 2024 damit 28 334 beantragte Insolvenzverfahren gemeldet, das entspricht einem Plus von 6,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2023: 26 737 Verfahren) und einem Anstieg von 12,4 Prozent gegenüber 2019 (damals: 25 198 Verfahren).

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass es sich bei den Forderungen um diejenigen handelt, die von den Gläubigerinnen und Gläubigern bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an das Statistische Landesamt bei den Amtsgerichten angemeldet wurden. Es ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. Unter anderem war infolge der Corona-Pandemie die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen teilweise ausgesetzt.

Ende Februar 2020 wurden die ersten COVID-19-Fälle in Nordrhein-Westfalen festgestellt. Am 11. März 2020 folgte die Ausrufung der Pandemie durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Anlässlich des fünften Jahrestages der Pandemie finden Sie auf der Themenseite „Fünf Jahre Corona” unter https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/themenschwerpunkte/fuenf-jahre-corona-nrw weitere Pressemitteilungen, die Veränderungen im Zeitraum seit Beginn der Corona-Pandemie in ausgewählten Bereichen in NRW statistisch beleuchten. Die Seite wird sukzessiv befüllt mit Meldungen zu den Themen Flugpassagiere, Gastgewerbe, Todesursachen, Coronahilfen und Straßenverkehrsunfälle. (IT.NRW)

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