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5,5 % mehr Baugenehmigungen für Wohnungen in den ersten neun Monaten 2025

von | Nov. 30, 2025 | Wirtschaft

Foto: pixabay

In den ersten neun Monaten des Jahres 2025 haben die nordrhein-westfälischen Bauämter Baugenehmigungen für 31.672 Wohnungen erteilt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 5,5 % mehr Baugenehmigungen für Wohnungen als von Januar bis September 2024 (damals: 30.027 Wohnungen). In neuen Wohngebäuden sollen 25.289 Wohnungen (+5,8 %) und 5.797 (+6,1 %) durch Baumaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden (z. B. Ausbau von Dachgeschossen) entstehen. In neuen Nichtwohngebäuden, d. h. gemischt genutzte Gebäude, die überwiegend nicht Wohnzwecken dienen, waren weitere 586 Wohnungen geplant (Vorjahreszeitraum 2024: 659).

Baugenehmigungen für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern stagnieren

Die im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen ist vor allem auf den Zuwachs bei den neu zu errichtenden Einfamilienhäusern zurückzuführen: Mit 5.277 war die Zahl der genehmigten Wohnungen hier um 876 bzw. 19,9 % höher als von Januar bis September 2024. Auch die Zahl der Genehmigungen für Wohnungen in Wohnheimen stieg deutlich um 544 auf 1.396 Wohnungen an. Bei Mehrfamilienhäusern (Wohngebäude mit drei und mehr Wohnungen die zahlenmäßig stärkste Gebäudeart) lag die Zahl der genehmigten Wohnungen mit 17.118 jedoch nur um 0,3 % bzw. 45 Wohnungen über den Werten des Vergleichszeitraums. Lediglich bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl der genehmigten Wohnungen um 78 bzw. 4,9 % auf 1.498. Knapp zwei Drittel der in den ersten neun Monaten des Jahres 2025 genehmigten Wohnungen sollen in den Kreisen des Landes (64,7 %; 20.490) und 11.182 in den kreisfreien Städten entstehen.

Methodische Hinweise

Die Monatsstatistik der Baugenehmigungen umfasst alle im Berichtszeitraum gemeldeten genehmigten Bauvorhaben im Hochbau genehmigungspflichtige und ihnen gleichgestellte –, bei denen Wohn- oder Nutzfläche geschaffen oder verändert wird. Baugenehmigungen gelten als wirtschaftlicher Frühindikator für die zukünftige Auftragslage im Baugewerbe. (IT.NRW)

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