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NRW: Ein Viertel der Bevölkerung in NRW kann sich keinen einwöchigen Urlaub im Jahr leisten

von | Jun 26, 2024 | Kunterbunt

Jede vierte Person (25,6 Prozent) in Nordrhein-Westfalen konnte im Jahr 2023 aus finanziellen Gründen keinen einwöchigen Urlaub an einem anderen Ort als zu Hause verbringen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren Alleinerziehende besonders häufig betroffen.

 

Alleinerziehende müssen überdurchschnittlich oft auf Urlaub verzichten

Nahezu jede zweite (47,7 Prozent) alleinerziehende Person konnte sich keinen Urlaub leisten. Auch bei Einpersonenhaushalten war der Anteil überdurchschnittlich hoch. Eine von drei (35,4 Prozent) alleinlebenden Personen hatte nicht die finanziellen Mittel, um eine Woche im Jahr an einem anderen Ort als zu Hause Urlaub zu verbringen.

 

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene leben überdurchschnittlich oft in einem Haushalt, in dem kein Urlaub möglich ist

Im Jahr 2023 lebten 28,0 Prozent der Kinder und Jugendlichen in einem Haushalt, in dem die finanziellen Mittel für eine Reise nicht vorhanden waren. Bei den jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis unter 25 Jahren lag der Anteil bei 30,4 Prozent.

 

Wer in Nordrhein-Westfalen kann sich noch keinen Urlaub leisten? Und welche Personen in der Bevölkerung müssen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation auf unterschiedliche Güter, Dienstleistungen oder soziale Aktivitäten verzichten? Ergebnisse zu diesen und weiteren Fragen rund um das Thema materielle und soziale Entbehrung finden Sie in unserem neuen Schwerpunktartikel auf der Themenseite Armut unter https://www.it.nrw/wer-nordrhein-westfalen-ist-von-erheblicher-materieller-und-sozialer-entbehrung-betroffen.

 

Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). Die Befragung wurde bis zum Jahr 2019 als eigenständige Erhebung durchgeführt und ist seit 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der damit verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. Ausführliche Informationen zur Neugestaltung von EU-SILC finden Sie auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Methoden/meth-auswirkungen-corona-EU-SILC.html. (IT.NRW)

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