Eine wachsende Anzahl an Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft hat sich zum Ziel gesetzt, einen Beitrag zur Reduzierung der Emissionen von Treibhausgasen (THG) zu leisten, teil die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Ermittlung der THG-Emissionen und des CO2-Fußabdrucks auf allen Stufen der Wertschöpfungskette mehr und mehr an Bedeutung. Zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe werden aufgefordert, ihre Treibhausgasemissionen für ihre Abnehmerinnen und Abnehmer zu bilanzieren und künftig auch zu reduzieren.
In Deutschland kommen aktuell unterschiedliche Bilanzierungs-, Beratungs- und Sensibilisierungs-Tools zur Berechnung landwirtschaftlicher THG-Emissionen zum Einsatz. Die Vielfalt der Tools führt jedoch zu Verunsicherungen bei Anwenderinnen und Anwendern sowie Unternehmen. Gleichzeitig steigt der Bedarf nach glaubwürdigen Standards für die Berechnung, ausgehend von Befürchtungen vor möglichen Greenwashing-Vorwürfen und rechtlichen Risiken.
Das Thünen-Institut, die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, das KTBL, die Landwirtschaftskammern aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen und das Technologie- und Förderzentrum haben sich nun zusammengetan und arbeiten gemeinsam an der Etablierung eines bundeseinheitlichen Verfahrens zur Ermittlung betrieblicher und produktbezogener Treibhausgasbilanzen der Landwirtschaft. Dabei wird insbesondere auf den Berechnungsstandard für einzelbetriebliche Klimabilanzen sowie der nationalen Treibhausgasberichterstattung aufgebaut. Eine vereinheitlichte Berechnungsmethodik erleichtert allen Landwirten und weiteren Stakeholdern in den landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten die Vergleichbarkeit der Daten und sorgt für mehr Transparenz.
Pressemeldung: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen