Zum Zensusstichtag am 15. Mai 2022 hat die Anzahl der Einpersonenhaushalte (Singlehaushalte) mit +23,1 Prozent im Vergleich zum Zensusstichtag 2011 am stärksten unter allen Haushaltstypen zugenommen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, bildeten zum Zensusstichtag Einpersonenhaushalte mit knapp 44 Prozent die größte Gruppe unter den Haushalten in NRW. Darauf folgten mit rund einem Viertel aller Haushalte Paare ohne Kinder (25,3 Prozent). In 21,3 Prozent der Haushalte lebten Paare mit Kindern, während Haushalte mit alleinerziehenden Elternteilen mit 7,1 Prozent vertreten waren. Mehrpersonenhaushalte ohne Kernfamilie machten einen Anteil von 2,6 Prozent aller Haushalte aus.
Rund 40 Prozent wohnten 2022 in der eigenen Immobilie
Knapp 60 Prozent aller Haushalte in NRW wohnten zum Zensusstichtag 2022 in gemieteten Wohnungen, rund 40 Prozent im Wohneigentum. Der höchste Anteil mietender Haushalte war bei Mehrpersonenhaushalten ohne Kernfamilie festzustellen: Gut drei Viertel dieser Haushalte (76,2 Prozent) wohnten zur Miete. Ebenfalls überdurchschnittlich hoch fiel der Anteil mietender Haushalte bei Einpersonenhaushalten mit 75,1 Prozent und bei alleinerziehenden Elternteilen mit 66,5 Prozent aus. Paare mit und ohne Kinder wohnten dagegen überdurchschnittlich häufig im Wohneigentum. Dies traf bei 57,8 Prozent der Paare mit Kindern zu. Paare ohne Kinder, die zweitgrößte Gruppe der Haushalte, wohnten zu 54,9 Prozent im Wohneigentum.
Zwei Drittel der mietenden Haushalte zahlten eine monatliche Nettokaltmiete unter 500 Euro
Zwei Drittel der mietenden Haushalte in NRW zahlten zum Zensusstichtag 2022 eine Nettokaltmiete unter 500 Euro im Monat. Dies bezieht sich auf die sogenannte Bestandsmiete, bei der alle tatsächlich gezahlten Mieten berücksichtigt werden. Hierzu zählen auch teils sehr lange bestehende Mietverhältnisse mit entsprechend niedrigerem Mietniveau. Von den Einpersonenhaushalten zahlten sogar mehr als drei Viertel eine monatliche Nettokaltmiete von unter 500 Euro. Paare ohne Kinder zahlten zu fast gleichen Teilen eine Nettokaltmiete von 300 bis 399 Euro (21,3 Prozent) und 400 bis 499 Euro (21,8 Prozent). Bei Paaren mit Kindern betrug die monatliche Nettokaltmiete überdurchschnittlich häufig 500 Euro und mehr. Alleinerziehende Elternteile zahlten am häufigsten 300 bis 399 Euro (27,5 Prozent) oder 400 bis 499 Euro (26,7 Prozent). Auch bei Mehrpersonenhaushalten ohne Kernfamilie betrug die Nettokaltmiete am häufigsten 300 bis 399 Euro. Dies war bei knapp einem Viertel dieser Haushalte der Fall (22,8 Prozent).
Knapp die Hälfte aller Haushalte in NRW lebten auf einer Wohnfläche von bis zu 79 Quadratmetern
Zum Zensusstichtag 2022 lebten in NRW knapp die Hälfte aller Haushalte auf einer Wohnfläche von bis zu 79 Quadratmetern. Einem Viertel aller Haushalte standen 60 bis 79 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung. 60,6 Prozent der Singlehaushalte wohnten in Wohnungen mit einer Wohnfläche von 40 bis 79 Quadratmetern. Der Anteil an kleinen Wohnungen unter 40 Quadratmetern war bei Singlehaushalten im Vergleich zu anderen Haushaltstypen mit 9,9 Prozent überdurchschnittlich hoch.. Knapp die Hälfte aller Paare ohne Kinder und 62,7 Prozent aller Paare mit Kindern bewohnten größere Wohnungen mit 100 und mehr Quadratmetern.
Methodische Hinweise
Die Grundlage für die hier dargestellten Zahlen bilden die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung sowie der Befragung (Stichprobenerhebung) im Rahmen des Zensus 2022 und beziehen sich auf den Stichtag 15.05.2022. Unter Paaren mit Kindern fallen alle Haushaltskonstellationen, in denen Paare mit ihren Kindern, unabhängig vom Alter der Kinder, leben. Die Kernfamilie wird im engen Sinne definiert, d. h. als zwei oder mehr Personen, die zu demselben Haushalt gehören und die als Ehemann und Ehefrau, als Partner oder Partnerin in einer eingetragenen Partnerschaft, als Partner oder Partnerin in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder als Eltern und Kind miteinander verbunden sind.
Bei der Einordung der Werte zur Nettokaltmiete ist zu berücksichtigen, dass die sogenannte Bestandsmiete im Zensus erfragt wurde. Dabei handelt es sich um die tatsächlich gezahlten Mieten für alle Wohnungen. Auch teils sehr lange bestehende Mietverhältnisse mit entsprechend niedrigerem Mietniveau werden berücksichtigt. Nicht zu verwechseln ist die Bestandsmiete mit der sogenannten Neuvermietungsmiete oder Angebotsmiete, bei der nur neu geschlossene Mietverhältnisse berücksichtigt werden. Diese und weitere spannende Ergebnisse zu den Haushalten in NRW stehen in unserem Artikel „Allein, als Paar, mit Kind? Zur Miete oder im Eigentum?” unter https://statistik.nrw/node/25408 bereit. Weitere Ergebnisse aus dem Zensus 2022 sind zudem auf unserer Statistikseite unter https://statistik.nrw/zensus-2022 abrufbar.
Pressemeldung IT.NRW