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Ende 2024 erhielten 3,7 Prozent mehr Menschen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

von | Apr. 20, 2025 | Wirtschaft

Foto: pixabay20

Ende 2024 haben 321 050 Menschen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten – das waren 11 400 mehr als zum Jahresende 2023 (+3,7 Prozent). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, ist der Anstieg ausschließlich auf die Grundsicherung im Alter zurückzuführen: Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger, die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben, lag Ende 2024 bei 195 965 und damit um 6,4 Prozent höher als im Vorjahr.

Anstieg bei der Grundsicherung im Alter – Grundsicherung wegen Erwerbsminderung leicht rückläufig

Während die Zahl der Personen mit Bezug von Grundsicherung im Alter das vierte Jahr in Folge gestiegen ist, war die Zahl derer, die Grundsicherungsleistungen wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung bezogen, das vierte Jahr in Folge rückläufig. Ende 2024 erhielten 125 085 Menschen Grundsicherung wegen Erwerbsminderung, das waren 0,3 Prozent weniger als im Vorjahr.

Bezug von Grundsicherung im Alter bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit überdurchschnittlich gestiegen

Ende 2024 haben 127 135 deutsche Staatsangehörige Grundsicherung im Alter erhalten, das waren 5,3 Prozent mehr als Ende 2023. Bei den Personen ohne deutsche Staatangehörigkeit fiel der Anstieg mit 8,5 Prozent auf 68 830 Empfängerinnen und Empfängern überdurchschnittlich aus. Dies ist vor allem auf den erneuten Anstieg der Zahl der Ukrainerinnen und Ukrainer mit Bezug von Grundsicherung im Alter zurückzuführen. Ende 2024 bezogen 21 600 Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit diese Leistung – das waren 14,5 Prozent mehr als im Vorjahr.

Grundsicherung im Alter erhalten mehr Frauen – Grundsicherung wegen Erwerbsminderung mehr Männer

Frauen waren auch Ende 2024 bei der Grundsicherung im Alter mit einem Anteil von 58,2 Prozent in der Mehrheit. Zehn Jahre zuvor – Ende 2014 – lag der Frauenanteil mit 63,4 Prozent noch höher. Während die Zahl der Männer mit Bezug von Grundsicherung im Alter in der vergangenen Dekade kontinuierlich gestiegen ist, hat sich die Zahl der Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter von 2015 bis 2020 nur wenig verändert. Seit 2021 ist auch bei den Frauen ein kontinuierlicher Anstieg der Fälle zu verzeichnen.

Bei der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung waren Ende 2024 wie schon in den Vorjahren die Männer in der Überzahl. Der Männeranteil lag Ende 2024 bei 56,0 Prozent. Bei der Inanspruchnahme der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung haben sich in den letzten zehn Jahren nur wenig Veränderungen ergeben, bis 2020 ist die Zahl der Empfänger/-innen leicht gestiegen, seit 2021 ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen.

Methodische Hinweise

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII erhalten Erwachsene, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können und entweder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben. Diese liegt für Personen, die vor dem Jahr 1947 geboren sind bei 65 Jahren. Für Personen, die 1947 oder später geboren wurden, wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2024 lag sie bei 66 Jahren.

Seit 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine, die diese Voraussetzungen erfüllen, Anspruch auf diese Leistungen nach dem (SGB XII) anstatt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). (IT.NRW)

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