Anzeigen

Verhaltensgebote für die Walpurgisnacht 2025 an den Externsteinen

von | Apr. 25, 2025 | Events & Kultur

Die Externsteine – für viele Menschen ein ganz besonderer Kraftort (Foto:LVL)

Schutzkonzept wird wie gewohnt umgesetzt

Am kommenden Mittwoch, dem 30. April 2025, ist Walpurgisnacht. Der Landesverband Lippe setzt – zusammen mit seinen Partnern Stadt Horn-Bad Meinberg, Schutzgemeinschaft Externsteine e. V. und Kreispolizeibehörde – in dieser Nacht wieder sein Schutzkonzept für das Denkmal und das umgebende Naturschutzgebiet um.

Das bedeutet, dass offenes Feuer oder Grillen nicht gestattet sind, ebenso keine Zelte. Auch auf das Rauchverbot wird verwiesen: In Nordrhein-Westfalen ist Rauchen im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten. Spirituell inspirierte Besucherinnen und Besucher dürfen die Nacht an den Externsteinen verbringen und friedlich feiern und musizieren.

Das Besteigen der Felsen ist Besucherinnen und Besuchern am 30. April sowie am 1. Mai 2025 ausschließlich zu den Öffnungszeiten möglich. Die Gaststätte „Zum Felsenwirt“ hat zu den üblichen Zeiten geöffnet. Auf dem Parkplatz ist das Abstellen von Wohnmobilen über Nacht grundsätzlich nicht gestattet. In den Tagen vor der Walpurgisnacht und am 30. April 2025 wird dies regelmäßig kontrolliert, widerrechtlich abgestellte Wohnmobile werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Pressemeldung: LVL

Anzeigen
Anzeigen
Anzeigen
Anzeigen
Anzeigen