Die Zahl der Erwerbstätigen in Nordrhein-Westfalen ist im Jahr 2023 um 54 200 auf rund 9,8 Millionen gestiegen. Das entspricht einem leichten Zuwachs von 0,6 Prozent gegenüber 2022. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse der Erwerbstätigenrechnung mitteilt, war die Erwerbstätigenzahl in 35 von 53 nordrhein-westfälischen Kreisen bzw. kreisfreien Städten höher als ein Jahr zuvor.
Die höchsten Zuwächse gab es in den Städten Mülheim an der Ruhr (+1,9 Prozent) und Bonn sowie im Kreis Viersen (jeweils +1,8 Prozent). In der Stadt Solingen verringerte sich die Zahl der Erwerbstätigen (−1,3 Prozent). Gleiches gilt für die Städte Duisburg und Hamm (jeweils −0,8 Prozent).
Drei von vier Erwerbstätigen arbeiteten im Dienstleistungsbereich
Mit rund 7,6 Millionen waren im Jahr 2023 mehr als drei Viertel (77,6 Prozent) der Erwerbstätigen des Landes im Dienstleistungsbereich tätig. Das waren 50 400 Personen mehr als 2022 (+0,7 Prozent). Die höchsten Anteile an Erwerbstätigen im Dienstleistungsbereich verzeichneten die Städte Bonn (94,2 Prozent), Münster (90,3 Prozent) und Düsseldorf (90,0 Prozent).
Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, betrug der Anteil der Erwerbstätigen des Produzierenden Gewerbes an der nordrhein-westfälischen Gesamtwirtschaft 21,7 Prozent. Die Zahl der Erwerbstätigen in diesem Sektor blieb mit 2,1 Millionen gegenüber dem Vorjahreswert nahezu unverändert. Mit 45,7 Prozent wies der Kreis Olpe den höchsten Anteil von Erwerbstätigen im Produzierenden Gewerbe auf, gefolgt vom Märkischen Kreis (41,0 Prozent) und dem Kreis Gütersloh (39,9 Prozent).
Jeder achte Erwerbstätige arbeitete in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis
Mit rund 1,2 Millionen war 2023 jeder achte Mensch in einem marginalen Beschäftigungsverhältnis tätig. Marginal Beschäftigte sind beschäftigte Personen, die eine ausschließlich geringfügige Beschäftigung oder einen Ein-Euro-Job ausüben. Im Vergleich zum Jahr 2022 blieb die Anzahl der marginalen Beschäftigten nahezu unverändert.
Methodische Hinweise
Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf Berechnungen im Rahmen der Generalrevision 2024 des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder” (AK ETR) zum Berechnungsstand August 2024. Die Generalrevision dient der Überprüfung aller bisherigen Datenquellen, sämtlicher Rechenmethoden und aller bereits publizierten Ergebnisse ab dem Jahr 1991. Bei den hier veröffentlichten Ergebnissen handelt es sich um vorläufige Ergebnisse. Informationen zur Revision und weitere Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit finden Sie im Statistikportal unter https://www.statistikportal.de/de/etr.
Die Angabe der Erwerbstätigkeit erfolgt als Jahresdurchschnitt am Arbeitsort (Inlandskonzept), d. h. die Angaben beziehen sich auf Erwerbstätige, die im Berichtsjahr – unabhängig von ihrem Wohnort – ihren Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen hatten. In die Erwerbstätigenrechnung einbezogen werden – neben den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – auch Beamtinnen und Beamte, marginal Beschäftigte sowie Selbstständige und mithelfende Familienangehörige. (IT.NRW)