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Anteil der Menschen mit Bezug von Grundsicherung im Alter gestiegen

von | Nov. 12, 2025 | Wirtschaft

Foto: pixabay

Ende 2024 bezogen in NRW 5,3 % der über 66-Jährigen Menschen Grundsicherung im Alter. Ein Jahr zuvor hatte ihr Anteil noch bei 5,0 % gelegen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, ist die Quote der Personen mit Bezug dieser Leistung in Nordrhein-Westfalen das vierte Jahr in Folge gestiegen. Die Quote in NRW lag um 1,2 Prozentpunkte höher als im gesamten Bundesgebiet: Ende 2024 bezogen bundesweit 4,1 % der über 66-Jährigen Grundsicherung im Alter.

Anspruch auf diese Leistung haben Personen, die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. dem ihres (Ehe)Partners nicht sicherstellen können. Die an dem gesetzlichen Renteneintrittsalter orientierte Altersgrenze lag im Dezember 2024 bei 66 Jahren. Ende 2024 lag die Zahl der Menschen in NRW die Grundsicherung im Alter erhielten bei 195.965. Bis Ende Juni 2025 stieg ihre Zahl weiter an auf insgesamt 199.020 Empfängerinnen und Empfänger.

Frauen beziehen häufiger Grundsicherung im Alter als Männer

Über 66-jährige Frauen bezogen Ende 2024 zu 5,4 % Grundsicherung im Alter. Bei den Männern fiel die Quote mit 5,0 %, wie schon in den Vorjahren, niedriger aus. Während die Quote bei den Männern jedoch in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gestiegen ist, stagnierte sie bei den Frauen von 2015 bis 2021 auf einem Niveau von 4,3 % bis 4,5 %. Nachdem ab Juni 2022 geflüchtete Menschen aus der Ukraine im entsprechenden Alter bei Bedarf Leistungen der Grundsicherung im Alter beantragen konnten, stieg die Quote auch bei den Frauen weiter an. Ende 2024 lag die Zahl der Ukrainerinnen und Ukrainer mit Bezug von Grundsicherung im Alter bei 21.600 Personen und damit 3,9-mal höher als Ende 2021.

Höchste Quoten in den Großstädten Köln und Düsseldorf

Am höchsten waren die Quoten der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter in den Großstädten Köln und Düsseldorf. Ende 2024 erhielt hier mit einem Anteil von 10,3 % bzw. 10,2 % mehr als jede zehnte Person über der Altersgrenze Grundsicherungsleistungen. Im Kreis Olpe und im Kreis Höxter bezogen anteilig die wenigsten älteren Menschen Grundsicherung im Alter: Hier lagen die Quoten bei 2,5 % bzw. 2,8 %.

Daten der Abbildung https://www.it.nrw/system/files/media/document/file/324k_25.xlsx. Überdurchschnittlich hohe Quoten finden sich vor allem im städtischen Raum, wo bei angespannten Wohnungsmärkten oft vergleichsweise hohe Wohnkosten anfallen. Dadurch reichen häufiger die Alterseinkünfte nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken.

Methodische Hinweise

In der Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII wird die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter jeweils zum Quartalsende erhoben. In der Statistik werden nur Personen erfasst, die die Leistungen tatsächlich erhalten. Wie hoch die Zahl derer ist, die zwar anspruchsberechtigt wären, diesen Anspruch aber z. B. aus Unkenntnis oder Scham nicht geltend machen, ist nicht bekannt.

Die Quote der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter wird nur zum Jahresende ausgewiesen, weil für diesen Bezugszeitpunkt Bevölkerungszahlen nach Altersjahren aus der Fortschreibung des Bevölkerungsbestands zur Verfügung stehen. Die Quote setzte die Zahl der Personen mit Bezug von Grundsicherung im Alter zu der Zahl der Personen, die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben, ins Verhältnis.

Die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze für den Renteneintritt seit dem Jahr 2012 von 65 auf 67 Jahre führt dazu, dass das Anspruchsalter auf die Grundsicherung im Alter nach § 41 Absatz 2 SGB XII ebenfalls steigt. Im Juni 2025 lag die Altersgrenze bei 66 Jahren und 2 Monaten. Seit 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine, die die Altersgrenze erreicht haben, bei bestehendem Bedarf Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter.

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter setzt sich zusammen aus der pauschalen Regelleistung plus ggf. Mehrbedarfen sowie der Erstattung der als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft. Während der Regelbedarf bundeseinheitlich festgelegt wird, variieren die übernommenen Kosten der Unterkunft regional erheblich. (Über IT.NRW)

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