Nach den Ergebnissen der Modellrechnung „Integrierte Schulden” waren die nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Beteiligungen zum Jahresende 2024 beim nicht-öffentlichen Bereich mit 95 Milliarden Euro verschuldet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, ergibt sich daraus eine Verschuldung von 5.271 Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner des Landes.
Schuldenanteil der kommunalen Kernhaushalte bei 57,0 %
Die integrierten Schulden sind eine Gemeinschaftsveröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder auf Basis einer Modellrechnung für den interkommunalen Vergleich. Sie berücksichtigen die Schulden der kommunalen Kernhaushalte und ausgegliederter Einheiten – sogenannte Extrahaushalte und sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sFEU), die durch den Staat kontrolliert werden. 54,2 Milliarden Euro und damit der Hauptteil der Schulden (57,0 %) entfiel auf die Kernhaushalte. Etwa jeder dritte geschuldete Euro (30,4 Milliarden Euro; 32,0 %) betraf sFEU. Hierbei handelt es sich um Marktproduzenten die ihre Kosten überwiegend mit eigenen Umsätzen decken (z. B. Ver- und Entsorgungsunternehmen). Die Extrahaushalte trugen mit 10,4 Milliarden Euro (11,0 %) zur Verschuldung bei. Hierzu zählen alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die keine Marktproduzenten sind, da sie sich in der Regel nicht überwiegend aus eigenen Einnahmen finanzieren und daher dem Sektor Staat zugeordnet werden (z. B. Bäderbetriebe und Kulturbetriebe).
Mülheim an der Ruhr mit höchster Pro-Kopf-Verschuldung der kreisfreien Städte – Kreis Mettmann mit höchster Pro-Kopf-Verschuldung auf Kreisebene
Bei Betrachtung der integrierten kommunalen Schulden insgesamt hatte Mülheim an der Ruhr Ende 2024 mit 12.065 Euro die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller kreisfreien Städte in NRW; Oberhausen (10.469 Euro) und Köln (10.143 Euro) folgten auf den Plätzen zwei und drei. Die niedrigsten Schulden je Kopf wiesen bei den kreisfreien Städten Hamm (3.314 Euro), Düsseldorf (3.945 Euro) und Bottrop (4.050 Euro) auf.
Bei einem Vergleich der Kreise hatten Ende 2024 der Kreis Mettmann (5.726 Euro), der Kreis Herford (5.579 Euro) und der Rhein-Sieg-Kreis (5.439 Euro) die höchste Pro-Kopf-Verschuldung. Die niedrigsten Schulden je Einwohnerin bzw. Einwohner auf Kreisebene wiesen die Kreise Olpe (1.131 Euro), Coesfeld (1.453 Euro) und Heinsberg (1.696 Euro) auf. Hierbei wurden die Schulden der kreisangehörigen Gemeinden und der Kreisverwaltungen in Summe betrachtet.
Neuer Hintergrundartikel erläutert Aussagekraft und Nutzen der Integrierten Schulden im Vergleich zu weiteren Schulden-Veröffentlichungen
Die integrierten Schulden ermöglichen einen von kommunalen Ausgliederungsentscheidungen unabhängigen Vergleich. Diese erweiterte Betrachtung geht über die Darstellung der Schulden der Kernhaushalte und ausgegliederter Einheiten in öffentlich-rechtlicher Rechtsform hinaus, die am 03. Juli 2025 von IT.NRW veröffentlicht wurde. Ausgegliederte Einheiten in öffentlich-rechtlicher Rechtsform können sowohl Extrahaushalte als auch sFEU sein. Der neue Hintergrundartikel „Drei Betrachtungsweisen der kommunalen Schulden in NRW” unter https://statistik.nrw/gesellschaft-und-staat/oeffentliche-finanzen-und-steuern/oeffentliche-finanzen/drei-betrachtungsweisen-der-kommunalen-schulden-NRW gibt Auskunft zur Aussagekraft und dem Nutzen der verschiedenen Schuldenbetrachtungen.
Methodische Hinweise
Bei der Berechnung wurde eine erweiterte Definition kommunaler Schulden zugrunde gelegt: Berücksichtigung fanden die Schulden der kommunalen Kernhaushalte und an-teilsmäßig die Schulden der öffentlichen Unternehmen, an denen die Gemeinden mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind. Das können sowohl Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform sein (Eigenbetriebe,
Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts) als auch öffentliche Unternehmen in privater Rechtsform. Es wurden nur solche Unternehmen berücksichtigt, die durch den Staat kontrolliert werden. Der auf Basis der Beteiligungsverhältnisse errechnete aggregierte kommunale Schuldenstand ist nicht vergleichbar mit den im Juli 2025 veröffentlichten Ergebnissen zu den kommunalen Schulden für Ende 2024 unter https://www.it.nrw/nrw-kommunale-verschuldung-2024-gestiegen. Diese beziehen sich ausschließlich auf die kommunalen Kernhaushalte und Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform.
Es werden ausschließlich die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich (Kreditinstitute, sonstiger inländischer und ausländischer Bereich) in die Berechnung einbezogen. Schulden von nicht-mehrheitlich öffentlich bestimmten Einheiten beziehungsweise von Einheiten mit Sitz im Ausland werden statistisch nicht erhoben und gehen daher nicht in die Modellrechnung ein. (IT.NRW)














