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2021 spendeten Steuerpflichtige 1,5 Milliarden Euro

von | Dez. 21, 2025 | Wirtschaft

Foto: pixabay

Steuerpflichtige in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2021 Spenden zur Förderung steuerbegünstigender Zwecke in Höhe von 1,5 Milliarden Euro in ihrer Steuererklärung angegeben. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand jetzt vorliegender Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik mitteilt, entspricht das bezogen auf alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes rein rechnerisch einem Betrag von 86 Euro pro Person.

Burbach mit höchster durchschnittlicher Spendenhöhe

Von allen 396 nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden ergab sich für Burbach im Kreis Siegen-Wittgenstein – bezogen auf die Einwohnerzahl – mit 3.506 Euro das höchste Spendenaufkommen pro Kopf. Darauf folgten Bad Sassendorf im Kreis Soest (543 Euro) und Nachrodt-Wiblingwerde im Märkischen Kreis (541 Euro).

Mehr als zwei Millionen Steuerpflichtige in NRW gaben 2021 eine Spende in ihrer Steuererklärung an

Im Jahr 2021 hatten landesweit 2,1 der 6,4 Millionen Steuerpflichtigen eine Spende in ihrer Steuererklärung angegeben; das war etwa jede und jeder Dritte. Im Durchschnitt wurde von diesen Steuerpflichtigen ein Betrag von 727 Euro geltend gemacht. In Burbach, Nachrodt-Wiblingwerde sowie Bad Sassendorf gab es die höchsten durchschnittlichen Spendenbeiträge pro Spenderin und Spender. Unter den Großstädten konnte in Siegen mit 1.284 Euro der höchste durchschnittliche Betrag pro spendenden Steuerpflichtigen festgestellt werden. In einer Rangliste aller Städte und Gemeinden hierzulande bedeutete das Platz 15.

Methodische Hinweise

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass in der vorliegenden Statistik zusammen veranlagte Eheleute und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften als eine steuerpflichtige Person gezählt werden. Es handelt sich um Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2021. Sie können erst jetzt veröffentlicht werden, weil die anonymisierten Steuerdaten von den Finanzbehörden erst nach Abschluss aller Veranlagungsarbeiten für statistische Auswertungen zur Verfügung gestellt werden. Die hier dargestellten Informationen sind damit die aktuellsten, die zurzeit verfügbar sind.

Die hier zugrunde gelegten Spenden zur Förderung steuerbegünstigender Zwecke enthalten keine Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung oder an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen. Eine weitere Differenzierung nach Spendenzweck ist nicht möglich. Spendenhöhen, besonders auf Gemeindeebene, können sich im Verlauf von verschiedenen Berichtsjahren sehr stark unterscheiden. Teilweise können zudem sehr hohe Einzelspenden signifikant das Gemeindeergebnis beeinflussen.

Passend zur Weihnachtszeit haben wir für Sie spannende Zahlen und Fakten rund um das Fest zusammengestellt: Entdecken Sie unsere Themenseite „Weihnachten in NRW – Wissenswertes zum Fest” unter https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/themenschwerpunkte/weihnachten-in-nrw. (IT.NRW)

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