Die staatlichen Hochschulen in Trägerschaft des Landes haben im Jahr 2024 Zuweisungen und Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 6,1 Mrd. Euro erhalten. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 1,1 % mehr als im Vorjahr und 20,5 % mehr als im Jahr 2019. Staatliche Hochschulen in Trägerschaft des Landes sind die 41 Universitäten, Fachhochschulen, Kunsthochschulen und Verwaltungshochschulen, die organisatorisch dem Land zugeordnet und überwiegend aus dem Landeshaushalt finanziert werden. Nicht enthalten sind hier aus methodischen Gründen die Universitätskliniken und die medizinischen Einrichtungen der staatlichen Hochschulen.
Grundfinanzierung für Lehre und Forschung größter Posten bei Zuweisungen und Zuschüssen des Landes
Den größten Anteil an den Zuweisungen und Zuschüssen des Landes NRW hatte die Grundfinanzierung für Lehre und Forschung. Sie lag 2024 bei 5,2 Mrd. Euro und war um 22,8 % höher als 2019. Die Grundzuweisungen des Hochschulträgers sollen die dauerhafte Finanzierung der Hochschulen sichern. Hinzu kamen weitere Zuweisungen und Zuschüsse vom Träger (z. B. die Ergänzungsfinanzierung für Lehre und Forschung). Sie lagen 2024 bei 1 Mrd. Euro und waren um 10,1 % höher als 2019. Sie beinhalten zusätzliche, meist zweckgebundene Mittel des Hochschulträgers, die über die Grundfinanzierung hinausgehen und besondere Belastungen z. B. durch gestiegene Energiekosten, politische Schwerpunkte wie den Zukunftsvertrag Studium und Lehre (ZSL) oder die Digitalisierung der Hochschulen abfedern.
Zuwachs von rund 22, % bei den weiteren Einnahmen der staatlichen Hochschulen
Neben den Zuweisungen und Zuschüssen vom Hochschulträger gibt es weitere Einnahmen der staatlichen Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW. Diese beliefen sich im Jahr 2024 auf etwa 2,1 Mrd. Euro, das waren 22,1 % mehr als 2019. Das Plus war damit etwas größer als bei den Zuweisungen und Zuschüssen. Die Drittmittel für Lehre und Forschung hatten im Jahr 2024 mit 1,6 Mrd. Euro den größten Anteil an diesen Einnahmen, sie waren um 20,6 % höher als 2019. Es folgten die sonstigen Einnahmen (z. B. Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und Vermögen) mit 447 Mio. Euro im Jahr 2024; hier gab es gegenüber 2019 einen Zuwachs von 27,9 %. Die Zuweisungen und Zuschüsse vom Träger sowie die weiteren Einnahmen lagen 2024 bei insgesamt 8,2 Mrd. Euro.
Ausgaben der staatlichen Hochschulen um rund 23 % gestiegen
Gleichzeitig sind zwischen 2019 und 2024 die Ausgaben der staatlichen Hochschulen um 22,8 % auf 8,4 Mrd. Euro gestiegen. Die Personalausgaben machten dabei den größten Anteil aus; sie lagen 2024 bei 5,1 Mrd. Euro und waren um 22,8 % höher als 2019. Es folgten die Sachausgaben, zu denen unter anderem Mieten, Pachten, Energiekosten sowie andere laufende Sachaufwendungen zählen, mit einer Höhe von 2,8 Mrd. Euro im Jahr 2024. Hier gab es gegenüber 2019 ein Plus von 25,1 %. Die Investitionsausgaben machten den kleinsten Anteil aus; sie lagen 2024 bei 546 Mio. Euro und waren 12,0 % höher als 2019. Die Höhe der Investitionsausgaben war im Zeitverlauf recht unterschiedlich, was sich unter anderem durch einzelne Großprojekte und schwankende Bauinvestitionen begründen lässt.
Hinweise zur Statistik
Die Daten entstammen der Hochschulfinanzstatistik. Die Ergebnisse liefern wichtige Informationen, die zu Zwecken der allgemeinen Bildungs- und Hochschulplanung in Bund und Ländern sowie an den Hochschulen bzw. Berufsakademien selbst verwendet werden. Sie sind die Basis für eine Vielzahl von bildungs- und forschungspolitischen Entscheidungen.
In der Hochschulfinanzstatistik setzen sich die Einnahmen staatlicher Hochschulen aus den Einnahmen (ohne Hochschulträger) sowie aus Zuweisungen und Zuschüssen des Hochschulträgers (Land) zusammen. Zu den Einnahmen (ohne Hochschulträger) zählen alle Einnahmen außerhalb der Zuweisungen und Zuschüsse des Hochschulträgers. Dazu gehören auch Zuweisungen und Zuschüsse von Bund, EU, Kommunen und weiteren Dritten, die häufig zweckgebunden sind. Ausgaben können nur im Rahmen der insgesamt bewilligten Mittel getätigt werden; strukturelle Defizite sind daher grundsätzlich nicht vorgesehen.
In den Hochschulfinanzstatistiken können dennoch rechnerische Abweichungen zwischen Einnahmen und Ausgaben auftreten, die insbesondere aus zeitlichen Verschiebungen bei Zuweisungen und mehrjähriger Mittelverwendung resultieren, z. B. bei mehrjährig verausgabten Bauzuweisungen. Nicht betrachtet werden die Universitätskliniken und die medizinischen Einrichtungen der staatlichen Hochschulen, da diese ihre Finanzen nicht nach Klinikbetrieb und Lehre und Forschung trennen können und daher nicht mit den Hochschulen vergleichbar sind. Neben den staatlichen Hochschulen gibt es noch Hochschulen in privater und kirchlicher Trägerschaft, die hier nicht berücksichtigt werden. (IT.NRW)














