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Land liefert keine Grundsteuer Zahlen

von | März 11, 2026 | Politik

Baer kritisiert Antwort der Landesregierung und verweist auf Hebesätze in Lippe

Die Grundsteuer: Wer ein Haus besitzt, zahlt sie direkt und wer mietet, zahlt sie meist über die Nebenkosten. Wie teuer das wird, entscheidet jede Stadt und Gemeinde mit dem sogenannten Hebesatz. Der Hebesatz ist der Stellknopf der Stadt: Dreht sie ihn hoch, wird die Grundsteuer für alle teurer. Wie stark Grund und Gewerbesteuer wirklich steigen und wie groß der Druck auf die Kommunen ist, wollte Alexander Baer, Lemgoer Landtagsabgeordnete (SPD) mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung klären. Die Antwort fällt jedoch knapp aus.

Bei den entscheidenden Zahlen zur Grundsteuer verweist Ministerin Scharrenbach darauf, dass die Daten für 2025 noch nicht veröffentlicht seien. Baer hatte gefragt, wie hoch die durchschnittlichen Hebesätze in NRW bei Grundsteuer und Gewerbesteuer im Jahr 2025 sind, wie sie sich in jeder einzelnen Kommune darstellen und wie viel Geld die Kommunen dadurch einnehmen. Bei der Grundsteuer A, B und C gebe es derzeit nur Werte bis Ende September 2025, antwortet das Ministerium und lässt die Fragen unbeantwortet.

„Das ist genau das Problem. Die Menschen zahlen, aber das Land liefert die Zahlen nicht“, sagt Baer. „Wer Transparenz verspricht, muss auch transparent sein. Gerade bei der Grundsteuer brauchen die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger Klarheit, weil die Bescheide direkt im Portemonnaie ankommen.“ Konkreter wird die Landesregierung in der Antwort nur bei der Gewerbesteuer. Demnach erzielten die NRW Kommunen 2025 ein Gewerbesteueraufkommen von 17,01 Milliarden Euro. In 2024 waren es 16,97 Milliarden Euro. Der aufkommensgewichtete Durchschnittshebesatz lag 2025 in NRW bei 459 Prozent.

Für Lippe enthält die Anlage zur Antwort immerhin die Gewerbesteuerhebesätze der Städte und Gemeinden. Lemgo liegt demnach bei 450 Prozent, Detmold bei 468 Prozent, Lage bei 444 Prozent. Bad Salzuflen weist 496 Prozent aus, Leopoldshöhe 495 Prozent, Schlangen 442 Prozent, Augustdorf 430 Prozent und Lügde 428 Prozent. „Wenn Kommunen immer mehr Aufgaben übernehmen und gleichzeitig kaum Luft im Haushalt haben, greifen sie am Ende zu dem Instrument, das sie noch steuern können. Das sind die Hebesätze“, sagt Baer. „Das trifft Unternehmen direkt. Und bei der Grundsteuer trifft es Eigentümerinnen und Eigentümer und über die Nebenkosten oft auch Mieterinnen und Mieter.“

Streit um sogenannte differenzierte Grundsteuer B
Ein weiterer Teil der Anfrage dreht sich um die umstrittene „differenzierte Grundsteuer B“. Dabei gilt nicht mehr ein Hebesatz für alle, sondern zwei: ein Hebesatz fürs Wohnen und ein Hebesatz für Nichtwohngrundstücke, also zum Beispiel Geschäfte oder Büros. Damit könnten Städte das Wohnen entlasten. Umstritten ist aber, ob das rechtlich überall sicher hält.

Baer wollte wissen, wie die Landesregierung ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bewertet. Das Gericht hatte entschieden, dass höhere Hebesätze für Nichtwohngrundstücke in den betroffenen Städten gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Die Städte legten Berufung ein, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Die Landesregierung in Düsseldorf hält trotzdem weiter an der Differenzierung fest. „Das Land sagt: Wir finden die Differenzierung weiter richtig, aber am Ende sollen die Kommunen das Risiko tragen“, sagt er. „Wenn Gerichte kippen, zahlen Städte und Gemeinden die Zeche, nachdem das Land ihnen aber empfohlen hatte, die differenzierte Grundsteuer anzuwenden. Darum brauchen wir klare, rechtssichere Leitplanken statt eines Flickenteppichs.“

Pressemeldung und Foto: Alexander Baer, Lemgoer Landtagsabgeordnete (SPD)

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