Die Zahl der in Nordrhein-Westfalen lebenden Einkommensmillionärinnen und Einkommensmillionäre ist 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 3,2 % auf 8.123 gestiegen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand jetzt vorliegender Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2022 mitteilt, waren das 252 mehr als 2021. Die Zahl der Steuerpflichtigen mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von über einer Million Euro war zuletzt jährlich gestiegen.
Rein rechnerisch ergab sich in NRW für 2022 durchschnittlich eine Quote von rund 4,5 Millionärinnen und Millionären pro 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner. 2021 hatte diese Quote bei 4,4 gelegen.

Höchste Millionärsdichte erneut in Meerbusch
Unter den 396 nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden hatte erneut Meerbusch im Rhein-Kreis Neuss im Jahr 2022 mit einer Quote von 24,7 je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die höchste Millionärsdichte; gefolgt von Herdecke im Ennepe-Ruhr-Kreis mit einer Quote von 12,6 und Ahaus im Kreis Borken mit einer Quote von 12,3.
Die sechsthöchste Millionärsdichte aller Städte und Gemeinden zwischen Rhein und Weser wies Düsseldorf mit 11,8 Millionärinnen und Millionären pro 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf. Dies stellt den Spitzenwert unter den Großstädten dar. Bonn erreichte mit einer Quote von 7,7 und Platz 39 den nächsthöheren Wert unter den Großstädten, gefolgt von Köln mit einer Quote von 7,4 und Platz 43.
In absoluten Zahlen liegen Köln und Düsseldorf auf den ersten Plätzen
In absoluten Zahlen betrachtet rangierten die Städte Köln und Düsseldorf mit 757 bzw. 723 Einkommensmillionärinnen und -millionären auf den ersten Plätzen. Unter den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes folgte der Rhein-Kreis Neuss mit zusammen 313 Einkommensmillionärinnen und -millionären. Dies liegt in erster Linie am hohen Wert in der kreisangehörigen Gemeinde Meerbusch.
Hinweise zur Statistik
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass in der vorliegenden Statistik zusammen veranlagte Eheleute und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften als ein Steuerpflichtiger gezählt werden. Es handelt sich um Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2022. Da die anonymisierten Steuerdaten von den Finanzbehörden erst nach Abschluss aller Veranlagungsarbeiten für statistische Auswertungen zur Verfügung gestellt werden, können die hier dargestellten Informationen nun erstmals veröffentlicht werden. Die verwendeten Begriffe „Einkommen“ und „Einkünfte“ beziehen sich auf das zentrale Auswertungsmerkmal „Gesamtbetrag der Einkünfte“ im Sinne der Definition der Finanzverwaltung. Dieses bildet neben weiteren Positionen eine Grundlage für die Besteuerung des Einkommens. (IT.NRW)













