Gewerbetreibende haben an die NRW-Kommunen im Jahr 2025 rund 16,994 Milliarden Euro Gewerbesteuer gezahlt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 0,3 % mehr als im Jahr zuvor. 2024 hatte das Gewerbesteueraufkommen bei 16,942 Milliarden Euro gelegen.

In den Jahren zuvor war ein ansteigender Trend der Gewerbesteuereinzahlungen in NRW erkennbar. Er wurde im Jahr 2020 durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie unterbrochen. Die nordrhein-westfälischen Kommunen erhielten im Jahr 2020 auf der Grundlage des Gewerbesteuerausgleichsgesetzes Nordrhein-Westfalen Kompensationsmittel in Höhe von 2,72 Milliarden Euro.
Gewerbesteueraufkommen 2025 bei 943 Euro pro Kopf
Bezogen auf die Gesamtbevölkerung Nordrhein-Westfalens lag das kommunale Gewerbesteueraufkommen in NRW im Jahr 2025 bei 943 Euro je Einwohner/-in. Die kreisfreien Städte mit den höchsten Pro-Kopf-Einzahlungen waren Düsseldorf (2.346r Euro), Köln (1.524 Euro) und Münster (1.254r Euro). Die niedrigsten Einzahlungen hatten Herne (376r Euro), Bottrop (545 Euro) und Solingen (591r Euro).

Von den 373 kreisangehörigen Gemeinden hatten Monheim am Rhein im Kreis Mettmann (4.378r Euro), Erndtebrück im Kreis Siegen-Wittgenstein (4.205r Euro) und Legden im Kreis Borken (2.896r Euro) die höchsten Pro-Kopf-Einzahlungen aus der Gewerbesteuer. Die niedrigsten Einzahlungen je Einwohner/-in wurden in Schieder-Schwalenberg im Kreis Lippe mit 232r Euro ermittelt. Es folgten Ruppichteroth im Rhein-Sieg-Kreis mit 240r Euro und Odenthal im Rheinisch-Bergischen-Kreis mit 268r Euro je Einwohner/-in.
NRW-Kommunen zahlten rund 1,3 Milliarden Euro an Bund und Länder
Über die Gewerbesteuerumlage fließt Bund und Ländern ein festgelegter Anteil am Gewerbesteueraufkommen der Kommunen zu. Dieser betrug in den Jahren 2024 und 2025 jeweils rund 1,3 Milliarden Euro.
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, für die die Kommunen das Hebesatzrecht haben. Laut Gewerbesteuergesetz muss mindestens ein Hebesatz von 200 % festgesetzt werden.
Hinweise zur Statistik
Die Ergebnisse entstammen der Statistik der jährlichen kommunalen Rechnungsergebnisse (2015-2024) und der vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik (2025). Die Daten der Kassenstatistik zeigen den aktuellen Trend der Haushaltssituation der Gemeinden und Gemeindeverbände zum Zeitpunkt der Datenlieferung durch die Kommunen unmittelbar nach Abschluss eines Quartals auf und können im Hinblick auf die Rechnungsergebnisse als vorläufig angesehen werden.
Die jährlichen Rechnungsergebnisse werden zu einem späteren Zeitpunkt erhoben, nachdem die kommunalen Ein- und Auszahlungen in der kommunalen Finanzsoftware detaillierter zugeordnet werden konnten. Die Ein- und Auszahlungen in den Jahresrechnungsergebnissen haben dadurch i. d. R. eine höhere Genauigkeit. Nach Bereitstellung der Jahresrechnungsergebnisse werden die Daten der Kassenstatistik in der Landesdatenbank NRW nicht mehr aktualisiert.
Aufgrund eines Cyberangriffs bei einem kommunalen IT-Dienstleister in Südwestfalen Ende 2023 lagen für einzelne Gemeinden auch im Jahr 2024 keine bzw. unvollständige Meldungen vor. Weitere Informationen. (IT.NRW)














