Im Jahr 2025 waren in Nordrhein-Westfalen rund 703.000 Menschen in ihrer Haupttätigkeit in einem Minijob beschäftigt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis der Erstergebnisse des Mikrozensus 2025 mitteilt, lag der Anteil an allen Erwerbstätigen damit bei 7,9 %. Bei den weiblichen Erwerbstätigen ist er mit 11,0 % mehr als doppelt so hoch wie bei den männlichen mit 5,0 %. Im Juni 2026 hatte die Rentenkommission der Politik die weitestgehende Abschaffung von Minijobs empfohlen, wovon viele Menschen in Nordrhein-Westfalen unmittelbar betroffen wären. Bei einer solchen geringfügigen Beschäftigung zahlen Arbeitnehmer keine Beiträge zu den Sozialversicherungen, wie beispielsweise zur Rentenversicherung.
Knapp ein Fünftel der jüngeren Erwerbstätigen arbeitete in der Haupttätigkeit auf Minijob-Basis
Bei Betrachtung verschiedener Altersgruppen in NRW zeigen sich deutliche Unterschiede: Mehr als ein Drittel (37,4%) der 409.000 Erwerbstätigen ab 65 Jahren arbeiteten in ihrer Haupttätigkeit auf Minijob-Basis, was etwa 153.000 Menschen entspricht. Von den 909.000 Erwerbstätigen unter 25 Jahren waren es 175.000 bzw. mit 19,3 % knapp ein Fünftel. Die Erwerbstätigen im Alter von 25 bis unter 65 Jahren stellten mit 7,6 Millionen die Mehrheit der Erwerbstätigen dar – hier lag der Anteil der Personen mit Minijob als Haupttätigkeit lediglich bei 4,9 % bzw. 374.000 Menschen.
Jeder zweite Job im NRW-Gastgewerbe war ein Minijob
Wechselt man die Perspektive auf die Anzahl der Minijobs und wendet das Jobkonzept auf Basis des Statistischen Unternehmensregisters an, gab es im Jahr 2024 in NRW fast 1,8 Millionen Minijobverhältnisse. Damit war jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis ein Minijob. Die Zählung der Minijobs beruht auf dem Jobkonzept. Dies bedeutet, dass Beschäftigte mit mehr als einem Beschäftigungsverhältnis mit jedem Beschäftigungsverhältnis nachgewiesen werden.
Der Wirtschaftszweig, mit dem höchsten Anteil an Minijobs an allen Arbeitsverhältnissen abhängig Beschäftigter, ist das Gastgewerbe: Hier war mit einem Anteil von 56 % jedes zweite Beschäftigungsverhältnis ein Minijob.
Innerhalb der Gastronomie variiert der Anteil der Minjobs: Beim Ausschank von Getränken war der Anteil mit 77 % am höchsten; hier sind drei von vier Beschäftigungsverhältnisse Minijobber.
| Minijobverhältnisse im NRW – Gastgewerbe 2024 | |
|---|---|
| Merkmal | Anteil an allen Arbeitsverhältnissen abhängig Beschäftigter in % |
| Gastgewerbe | 55,9 |
| Beherbergung | 39,9 |
| Hotels, Gasthöfe und Pensionen | 39 |
| Ferienunterkünfte und Ähnliche | 47,7 |
| Campingplätze | 57,5 |
| Sonstige Beherbergungsstätten | 29,6 |
| Gastronomie | 58,8 |
| Restaurants, Gaststätten Imbissstuben, Cafés, Eissalons und Ähnliches |
58,7 |
| Caterer und sonstige Verpflegungsdienstleistungen |
46,9 |
| Ausschank von Getränken | 76,8 |
| Insgesamt | 19,5 |
| Ergebnisse des Statistischen Unternehmensregisters | |
Hinweise zur Statistik
Die dargestellten Ergebnisse zu Erwerbstätigen in der Haupttätigkeit basieren auf dem Mikrozensus beziehen sich auf die Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten. Hauptwohnsitzhaushalte sind private Haushalte, in denen mindestens eine Person ab 16 Jahren am Hauptwohnsitz wohnt.
Der Mikrozensus ist eine seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die befragten Haushalte übernehmen mit ihren Angaben einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft, der Presse und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass Beschäftigtenzahlen des Statistischen Unternehmensregisters beginnend mit dem Berichtsjahr 2024 dem sogenannten Jobkonzept folgen. Dies bedeutet, dass Beschäftigte mit mehr als einem Beschäftigungsverhältnis mit jedem Beschäftigungsverhältnis nachgewiesen werden. Das bis einschließlich Berichtsjahr 2023 geltende Personenkonzept berücksichtigte jede abhängig beschäftigte Person nur einmal (in ihrer Haupttätigkeit). Zudem sind in den Zahlen der geringfügig Beschäftigten ab dem Berichtsjahr 2024 auch die kurzfristig beschäftigten Personen enthalten sowie geringfügig entlohnt Beschäftigte im Nebenjob (neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung). Dies hat dazu geführt, dass Unternehmen, die vor 2024 ausschließlich kurzfristig Beschäftigte oder geringfügig entlohnt Beschäftigte im Nebenjob hatten, erst ab 2024 in die Ergebnisse des Unternehmensregisters einflossen. Ein Vergleich mit den Ergebnissen früherer Berichtsjahre ist daher kaum mehr möglich.
Über IT.NRW
Der Landesbetrieb IT.NRW ist der zentrale IT-Dienstleister und das Statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen. Wir begleiten die Digitalisierung der Landesverwaltung und stellen objektive Daten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Erstellung von mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage ist dank der zuverlässigen Meldungen von Befragten möglich. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. (IT.NRW)















