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Zahl der Anerkennungsverfahren von Berufsqualifikationen aus Drittstaaten hat sich gegenüber 2015 nahezu verzehnfacht

von | Okt. 19, 2026 | Wirtschaft

Rund 90 % der 23.517 Anträge auf Berufsanerkennung in Nordrhein-Westfalen wurden 2025 von Personen gestellt, die ihre Ausbildung in einem Drittstaat absolviert haben. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war das im Zehnjahresvergleich der höchste Anteil an Anerkennungsverfahren von Berufsqualifikationen aus Drittstaaten, die nicht zur Europäischen Union, zum Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz gehören (im Folgenden: EU/EWR/Schweiz). 2015 lag der Anteil der Antragsstellenden mit einem Berufsabschluss aus einem Drittstaat noch bei knapp 49 %.

Bereits 2017 überstieg die absolute Zahl der Drittstaaten-Anträge erstmals die Zahl der Anträge von Personen mit einem Berufsabschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz. Während sich die Zahl der Anerkennungsverfahren von Berufsabschlüssen aus Drittstaaten im Zehnjahresvergleich nahezu verzehnfacht hat, war die Zahl der Anträge aus der EU, dem EWR und der Schweiz leicht rückläufig.

nerkennungsverfahren für alle Berufe in NRW nach Ausbildungsstaat der Antragstellenden

Der Anstieg der Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen aus Drittstaaten fiel zeitlich mit dem Inkrafttreten des ersten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) im März 2020 zusammen. Das Gesetz erleichterte die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten und wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ergänzt, dessen Regelungen ab November 2023 schrittweise in Kraft traten. Dieses erweitert unter anderem die Möglichkeiten der Einreise zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen aus Drittstaaten. 2025 hatten die Drittstaaten-Antragstellenden ihre berufliche Qualifikation am häufigsten in der Türkei, in Syrien oder in der Ukraine erworben.

Bei über der Hälfte der beschiedenen Drittstaaten-Anträge wurde eine Ausgleichsmaßnahme auferlegt

Im Jahr 2025 entschieden die zuständigen Stellen in NRW in 20.784 von insgesamt 23.517 Anerkennungsverfahren über die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation. Beim Ergebnis der beschiedenen Verfahren zeigten sich wesentliche Unterschiede zwischen Drittstaaten und der EU, dem EWR und der Schweiz: Während bei über 80 % der Verfahren zu Berufsqualifikationen aus der EU, dem EWR und der Schweiz eine volle Gleichwertigkeit festgestellt wurde, war dies nur bei knapp 40 % der Berufsqualifikationen aus Drittstaaten der Fall. In rund der Hälfte aller beschiedenen Verfahren zu Drittstaaten-Qualifikationen wurden wesentliche Unterschiede zwischen dem ausländischen Berufsabschluss und dem deutschen Referenzberuf festgestellt. Diese Unterschiede können durch Maßnahmen wie eine Kenntnis- bzw. Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang ausgeglichen werden. Bei weniger als 5 % der Anträge führten die Anerkennungsverfahren zu einer teilweisen Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation von Antragstellenden aus Drittstaaten. In weniger als 3 % der Verfahren wurde entschieden, dass die ausländische Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist.

Beschiedene Anerkennungsverfahren in NRW 2025 nach Ausbildungsstaat

Die meisten Anträge aus Drittstaaten entfielen auf Pflege-, Arzt- und Ingenieurberufe

Mit 7.587 Anträgen entfiel 2025 der größte Anteil der Anerkennungsanträge von Personen mit einem in einem Drittstaat erworbenen Abschluss auf den Referenzberuf Pflegefachkraft. Auf Platz 2 folgte der Referenzberuf Arzt/Ärztin mit 3.666 Anträgen und auf Platz 3 der Beruf Ingenieur/-in mit 1.509 Anträgen.

Hinweise zur Statistik

Die Daten stammen aus der Statistik nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), die jährlich in Zusammenarbeit mit den für die Berufsanerkennung zuständigen Stellen erhoben wird. In einem Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob eine ausländische Berufsqualifikation gleichwertig zu einem deutschen Referenzberuf ist. Die Anerkennung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise ist aufgrund des am 1. April 2012 in Kraft getretenen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes möglich. Alle Daten wurden aus Gründen der Geheimhaltung auf ein Vielfaches von drei gerundet.

Über IT.NRW

Der Landesbetrieb IT.NRW ist der zentrale IT-Dienstleister und das Statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen. Wir begleiten die Digitalisierung der Landesverwaltung und stellen objektive Daten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Erstellung von mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage ist dank der zuverlässigen Meldungen von Befragten möglich. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. (IT.NRW)

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