Laut Europäischer Kommission sind Haushalte von Energiearmut betroffen, wenn sie sich notwendige Energie nicht leisten können, keinen Zugang dazu haben oder ihren Verbrauch so drastisch einschränken müssen, dass Gesundheit und Lebensqualität leiden. Im Jahr 2025 lebten laut Ergebnissen des Mikrozensus 7,5 % der nordrhein-westfälischen Bevölkerung in einem Haushalt, der nach eigenen Angaben die Wohnung aus finanziellen Gründen nicht ausreichend warmhalten kann. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, fiel dieser Wert unter armutsgefährdeten Personen mit 15,6 % mehr als doppelt so hoch aus.
Auch von der Bevölkerung, die nicht von relativer Einkommensarmut betroffen war, lebten 5,8 % in einem Haushalt, für den nach Selbsteinschätzung die angemessene Beheizung der Wohnung ein finanzielles Problem darstellt.

5,3 % der Bevölkerung von Zahlungsrückständen bei Versorgungsbetrieben betroffen
Ein weiteres indirektes Anzeichen für Energiearmut können Zahlungsschwierigkeiten bei den Versorgungsbetrieben sein. Laut Mikrozensus lebten 5,3 % der Bevölkerung in NRW 2025 in einem Haushalt, der angab, Rechnungen für Strom, Heizkosten oder Wasser im Vorjahr nicht immer fristgerecht bezahlt zu haben. Bei der von relativer Einkommensarmut betroffenen Bevölkerung lag dieser Anteil mit 8,8 % deutlich höher, insbesondere im Vergleich zu 4,5 % bei den nicht armutsgefährdeten Personen.
Hohe Energieausgabenbelastung bei 14,5 % der Haushalte
Auch die tatsächlichen Energieausgaben können Hinweise auf Energiearmut geben. Der sogenannte 2M-Indikator misst den Anteil der Energieausgaben wie Heizung, Warmwasser und Strom am Haushaltsnettoeinkommen eines Haushalts. Dieser Anteil des einzelnen Haushalts wird dann mit dem doppelten Medianwert (2 x Median) aller Haushalte verglichen. Liegt der Energieausgabenanteil des Haushalts über dem doppelten Medianwert besteht demnach eine überdurchschnittliche Energieausgabenbelastung.
Der Median der Energieausgabenanteile der nordrhein-westfälischen Haushalte lag laut Einkommens- und Verbrauchsstichprobe im Jahr 2023 bei 5,6 %. Haushalte mit überdurchschnittlicher Energieausgabenbelastung wendeten in diesem Jahr somit mehr als ein Zehntel (11,2 %) ihres Einkommens für Energie auf. Dies traf auf 14,5 % aller Haushalte zu. Bei geringverdienenden Haushalten war sogar nahezu die Hälfte (44,7 %) betroffen.

Versteckte Energiearmut: 14,4 % geringverdienender Haushalte mit unterdurchschnittlichen Energieausgaben
Deutlich unterdurchschnittliche Energieausgaben können auch darauf hinweisen, dass Haushalte von versteckter Energiearmut betroffen sind und ihren Verbrauch aus Angst vor hohen Rechnungen gezielt senken. Der sogenannte M/2-Indikator identifiziert Haushalte, deren absolute Energieausgaben besonders niedrig sind. Das ist dann der Fall, wenn die Energieausgaben des Haushalts geringer sind als die Hälfte des Medians der Energieausgaben aller Haushalte (Median / 2).
Im Jahr 2023 lagen die Energieausgaben von 9,4 % der Haushalte laut der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe bei weniger als der Hälfte des Medianwerts. Bei Geringverdiener-Haushalten war dieser Anteil mit 14,4 % höher als bei nicht geringverdienenden Haushalten mit 8,1 %.
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Hinweise zur Statistik
Die europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC) wurde bis zum Jahr 2019 als eigenständige Erhebung durchgeführt und ist seit 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert (MZ-SILC). Aufgrund der damit verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. Ausführliche Informationen zur Neugestaltung von EU-SILC.
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist die größte freiwillige Haushaltserhebung in Deutschland und wird alle fünf Jahre durchgeführt. An der Erhebung 2023 nahmen in Nordrhein-Westfalen 10.626 Haushalte teil. Die Ergebnisse werden auf eine Grundgesamtheit von rund 8,7 Millionen private Haushalte hochgerechnet. Die EVS liefert umfassende Informationen zu Einkommen, Konsum, Versicherungen, Vermögen, Schulden sowie zur Ausstattung privater Haushalte.
Eine Person gilt laut EU-Definition als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Äquivalenzeinkommens (Median) der nordrhein-westfälischen Bevölkerung verfügt. Geringverdienende Haushalte sind analog definiert, greifen jedoch auf die Haushalts- statt auf die Personenebene zurück. Dennoch werden in dieser Pressemitteilung bewusst unterschiedliche Begriffe verwendet, um die Differenzen bei Datenquellen (Mikrozensus – Einkommens- und Verbrauchsstichprobe) sowie den Betrachtungsebenen (Personen – Haushalte) deutlich zu machen.
Über IT.NRW
Der Landesbetrieb IT.NRW ist der zentrale IT-Dienstleister und das Statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen. Wir begleiten die Digitalisierung der Landesverwaltung und stellen objektive Daten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Erstellung von mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage ist dank der zuverlässigen Meldungen von Befragten möglich. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. (IT.NRW)















