
Bild von Willfried Wende auf Pixabay
Im Jahr 2024 betrugen die durchschnittlichen Kosten je geleistete Arbeitsstunde in Nordrhein-Westfalen 43,42 Euro. Auf das Jahr gesehen beliefen sich die durchschnittlichen Bruttoarbeitskosten je Vollzeitarbeitsplatz auf 73.913 Euro. Hauptbestandteile der Bruttoarbeitskosten bildeten die Bruttoverdienste mit 56.572 Euro und die vom Arbeitgeber getragenen Lohnnebenkosten mit 17.341 Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis der Ergebnisse der Arbeitskostenerhebung 2024 mitteilt, erhöhten sich die Bruttoarbeitskosten in den letzten 16 Jahren um +47 % (2008 = 50.438 Euro). Dies entspricht einem jährlichen Anstieg von rund 2,4 %. Dabei stiegen die Lohnnebenkosten mit +49 % (2008 = 11.628 Euro) etwas stärker als die Bruttoverdienste mit +46 % (2008 = 38.810 Euro). Die Anteile der Bruttoverdienste und der Lohnnebenkosten an den gesamten Bruttoarbeitskosten blieben dabei über die vergangenen sechzehn Jahre mit rund 77 % bzw. 23 % unverändert.
| Arbeitskosten je geleistete Stunde*) und je Vollzeiteinheit**) in NRW im Jahr 2024 und 2008 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Kostenart | Jahr 2024 | Jahr 2008 | ||
| EUR | Anteil in % | EUR | Anteil in % | |
| Nettoarbeitskosten1) je geleistete Stunde der Beschäftigten (einschl. Auszubildende) |
43,42 | – | 29,09 | – |
| Bruttoarbeitskosten insgesamt | 73.913 | 100,00 | 50.438 | 100,0 |
| Bruttoverdienste | 56.572 | 76,5 | 38.810 | 76,9 |
| Lohnnebenkosten2) | 17.341 | 23,5 | 11.628 | 23,1 |
| darunter gesetzliche Lohnnebenkosten3) | 14.859 | 20,1 | 9.268 | 18,4 |
| Gesetzliche Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung | 10.104 | 13,7 | 6.655 | 13,2 |
| darunter Rentenversicherungsbeiträge | 4.624 | 6,3 | 3.271 | 6,5 |
| Arbeitslosenversicherungsbeiträge | 614 | 0,8 | 517 | 1,0 |
| Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge | 4.331 | 5,9 | 2.291 | 4,5 |
| Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall | 2.719 | 3,7 | 1.315 | 2,6 |
| *) Arbeitskosten je geleistete Stunde = Gesamtkosten, die ein Arbeitgeber für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aufwenden muss, geteilt durch die Anzahl der tatsächlich geleisteten Stunden **) Vollzeiteinheit (Vollzeitäquivalent) = Alle Vollzeitbeschäftigten sowie die entsprechend ihrer geleisteten Arbeitsstunden in Vollzeitarbeitsplätze umgerechneten Teilzeitbeschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Auszubildenden 1) Nettoarbeitskosten = Bruttoarbeitskosten abzüglich Lohnsubventionen 2) Lohnnebenkosten = Arbeitskosten insgesamt abzüglich Bruttoverdienste 3) gesetzliche Lohnnebenkosten = Gesetzliche Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Entgeltfortzahlung, unterstellte Sozialbeiträge zur Alters- und Gesundheitsvorsorge von Beamten, Sozialbeiträge der Arbeitgeber für Auszubildende, Steuern auf die Lohnsumme oder Beschäftigtenzahl. |
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Anteil der gesetzlichen Lohnnebenkosten an Bruttoarbeitskosten leicht gestiegen
Während der Anteil der gesamten Lohnnebenkosten an den Bruttoarbeitskosten in den letzten 16 Jahren stabil bei rund 23 % blieb, erhöhte sich der Anteil der gesetzlichen Lohnnebenkosten von 18,4 % im Jahr 2008 auf 20,1 % im Jahr 2024. Verantwortlich für den Anstieg waren insbesondere gestiegene Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. So erhöhte sich der Anteil der Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von 4,5 % auf 5,9 %, der Anteil der Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von 2,6 % auf 3,7 %. Betrachtet man die Absolutbeträge, so haben sich die Aufwendungen für beide Kostenarten in etwa verdoppelt: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von 2.291 Euro auf 4.331 Euro und die Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von 1.315 Euro auf 2.719 Euro.
Hinweise zur Statistik
Die Ergebnisse stammen aus der alle vier Jahre nach europaweit einheitlichen Standards durchgeführten Arbeitskostenerhebung. Die dargestellten Ergebnisse beziehen sich auf Betriebe von Unternehmen mit zehn und mehr Beschäftigten des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs [Abschnitte B bis S der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)]. Die Erhebung bietet auf Bundes- und Länderebene tief gegliederte Ergebnisse nach Wirtschaftsbereichen zu Arbeitskosten und deren Bestandteilen. Ein zentraler Indikator sind die Nettoarbeitskosten je geleisteter (Arbeits-) Stunde.
Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Zu den Bruttoverdiensten zählen das Entgelt für geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage (u. a. Urlaubstage oder gesetzliche Feiertage), Sachleistungen sowie die Bruttoverdienste der Auszubildenden. Nicht dazu zählt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Lohnnebenkosten beinhalten die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die sonstigen Aufwendungen und die Steuern zu Lasten des Arbeitgebers; erhaltene Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten.
Über IT.NRW
Der Landesbetrieb IT.NRW ist der zentrale IT-Dienstleister und das Statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen. Wir begleiten die Digitalisierung der Landesverwaltung und stellen objektive Daten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Erstellung von mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage ist dank der zuverlässigen Meldungen von Befragten möglich. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. (IT.NRW)

















