Im Jahr 2025 beliefen sich die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen nach Abzug der Einnahmen auf 7,7 Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das +7 % mehr als ein Jahr zuvor. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung ermöglichen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern.

Assistenzleistungen waren der größte Ausgabeposten
Für die Leistungen zur sozialen Teilhabe wurden 2025 insgesamt 5,1 Milliarden Euro brutto aufgewendet. Den größten Teil dieser Ausgaben machten die Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags aus. Die Bruttoausgaben für diese Leistungen betrugen 4,1 Milliarden Euro und damit +5 % mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen ist um +2 % gestiegen: Im Jahr 2025 erhielten 142.800 Menschen Assistenzleistungen. Diese waren zu 52 % männlich und durchschnittlich 48,2 Jahre alt.

Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen bildeten den zweitgrößten Ausgabeposten
Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden 2025 insgesamt 1,7 Milliarden Euro brutto aufgewendet. Diese Ausgaben entfielen zu 99 % auf die Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen. 2025 wurden für diese Leistungen +8 % mehr aufgewendet als ein Jahr zuvor. Von den 73.520 Menschen, die 2025 Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen erhielten, waren 59 % Männer und das Durchschnittsalter lag bei 42,6 Jahren. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen um −1 % gesunken.
Leistungen zur Teilhabe an Bildung gestiegen
Die Ausgaben für die Leistungen zur Teilhabe an Bildung lagen 2025 bei 753 Millionen Euro und damit um ca. +12 % höher als im Vorjahr. Diese Ausgaben wurden zu 79 % direkt von den nordrhein-westfälischen Kommunen erbracht, die wesentlich für die Eingliederungshilfeleistungen für Schülerinnen und Schüler zuständig sind. Die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe insgesamt wurden zu 8 % direkt von den Kommunen und zu 92 % über die Landschaftsverbände erbracht.
Hinweise zur Statistik
Die Statistik der Empfänger von Eingliederungshilfe nach dem SGB IX erfasst jährlich die Zahl der Personen, die diese Leistungen erhalten. Ausgewiesen sind hier die Empfänger/-innen in nordrhein-westfälischer Trägerschaft. Aufgrund unvollständiger Datenmeldungen wird die Gesamtzahl dieser Personen aktuell untererfasst. Für das Jahr 2024 beträgt die Untererfassung mindestens 3.700 Personen und für das Jahr 2025 mindestens 6.200 Personen. Die Assistenzleistungen und die Leistungen für den Arbeitsbereich der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen sind nicht von dieser Untererfassung betroffen.
Die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX erfasst jährlich die Aufwendungen für die entsprechenden Leistungen. Die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe liegt in Nordrhein-Westfalen in erster Linie bei den Landschaftsverbänden, denen als Einrichtungen der kommunalen Selbstverwaltung unter anderem die Hauptzuständigkeit für die Fachleistungen für Menschen mit Behinderungen zukommt. Einige Leistungen werden aber auch direkt von den Kommunen erbracht.
Über IT.NRW
Der Landesbetrieb IT.NRW ist der zentrale IT-Dienstleister und das Statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen. Wir begleiten die Digitalisierung der Landesverwaltung und stellen objektive Daten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Erstellung von mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage ist dank der zuverlässigen Meldungen von Befragten möglich. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. (IT.NRW)













