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Ausgaben für Leistungen der Sozialhilfe 2025 um rund 5 % gestiegen

von | Juli 30, 2026 | Wirtschaft

Die Nettoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) lagen im Jahr 2025 bei rund 5,25 Milliarden Euro und waren damit um 236 Millionen Euro höher als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, fiel der Anstieg der Ausgaben mit 4,7 % deutlich schwächer aus als in den Vorjahren mit einem Plus von 16,6 % in 2024 und von 15,7 % in 2023. Inflationsbereinigt stiegen die Ausgaben im Jahr 2025 um 2,6 %, in 2024 um 14,1 % und in 2023 um 9,5 %.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist der größte Ausgabeposten der Sozialhilfe

Mit rund 3 Milliarden Euro wurde mehr als die Hälfte (57 %) der gesamten Nettoausgaben der Sozialhilfe für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ausgegeben. Das waren 2,9 % mehr als im Vorjahr. In den Jahren 2024 und 2023 fiel der Anstieg mit 14,0 % bzw. 13,5 % deutlich höher aus. Anders als in den Vorjahren gab es 2025 keine Erhöhung der Regelsätze. Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert.

Nettoausgaben für Hilfe zur Pflege um 10,4 % gestiegen

Der zweitgrößte Ausgabeposten ist die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII. Hier sind die Ausgaben 2025 mit 10,4 % am stärksten gestiegen. Der Anstieg fiel aber auch hier weniger hoch aus als in den Vorjahren mit 21,4 % in 2024 und 23,1 % in 2023. Die Ausgaben für Hilfe zur Pflege lagen 2025 bei rund 1,3 Milliarden Euro und machten 25 % der Sozialhilfeausgaben aus. Hilfe zur Pflege erhalten pflegebedürftige Personen, wenn der notwendige und angemessene Pflegebedarf nicht bzw. nicht vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt ist und nicht genügend Eigenmittel verfügbar sind, um die (verbleibenden) Kosten zu tragen. Zum 01. Januar 2025 trat gemäß dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) eine Erhöhung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 % in Kraft.

Nettoausgaben für Sozialhilfe (SGB XII) und Eingliederungshilfe (SGB IX) in NRW

Ausgaben für Eingliederungshilfe nach SGB IX um 6,7 % gestiegen

2025 wurden für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX netto 7,7 Milliarden Euro aufgebracht. Das waren 6,7 % mehr als im Vorjahr. Damit stiegen auch hier die Ausgaben weniger stark als in den Vorjahren mit 13,2 % in 2024 und 10,1 % in 2023. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung ermöglichen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern. Inflationsbereinigt sind die Nettoausgaben für die Eingliederungshilfe nach SGB IX im Jahr 2025 um 4,5 % gestiegen, in 2024 um 10,7 % und in 2023 um 4,2 %.

Hinweise zu den Statistiken

Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII werden seit 2017 nicht mehr in der Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem SGB XII erfasst. Die Angaben zu diesem Posten stammen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen auf Basis der Erstattungszahlungen des Bundes nach § 46a SGB XII für Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung an die Länder.

Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX werden seit 2020 in einer separaten Statistik erfasst. Zum 01. Januar 2020 wurde die Eingliederungshilfe mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) aus dem Sozialhilferecht (SGB XII) herausgelöst und ist seither Bestandteil des Rehabilitations- und Teilhaberechts (SGB IX).

Über IT.NRW

Der Landesbetrieb IT.NRW ist der zentrale IT-Dienstleister und das Statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen. Wir begleiten die Digitalisierung der Landesverwaltung und stellen objektive Daten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Erstellung von mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage ist dank der zuverlässigen Meldungen von Befragten möglich. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. (IT.NRW)

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