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Ausgaben für Leistungen der Sozialhilfe im Jahr 2024 um 16,4 % gestiegen

von | Juli 28, 2025 | Wirtschaft

Die Nettoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) lagen im Jahr 2024 bei rund 5 Milliarden Euro und waren damit um 707 Millionen Euro höher als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, fiel der Anstieg der Ausgaben mit 16,4 % etwas höher aus als im Vorjahr (damals: +15,7 %).

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist größter Ausgabeposten

Mit rund 2,9 Milliarden Euro wurde mehr als die Hälfte der gesamten Nettoausgaben (57,6 %) für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ausgegeben. Das waren 13,7 % mehr als im Jahr 2023. Gestiegen sind sowohl die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistung als auch die durchschnittlichen Aufwendungen für die Leistungsberechtigten. Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert.

Nettoausgaben für Hilfe zur Pflege um 21,4 % gestiegen

Der zweitgrößte Ausgabeposten ist die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII. Hier sind die Ausgaben das zweite Jahr in Folge um mehr als ein Fünftel gestiegen. Die Ausgaben lagen 2024 bei rund 1,2 Milliarden Euro und damit um 21,4 % höher als im Vorjahr. Hilfe zur Pflege erhalten pflegebedürftige Personen, wenn der notwendige und angemessene Pflegebedarf nicht bzw. nicht vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt ist und nicht genügend Eigenmittel verfügbar sind, um die (verbleibenden) Kosten zu tragen.

Anstieg auch bei den weiteren Ausgabeposten

Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) lagen die Nettoausgaben im Jahr 2024 mit rund 418 Millionen Euro um 12,9 % über dem Niveau des Vorjahres. Die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten unter anderem vorübergehend Erwerbsunfähige, Vorruheständler mit niedriger Rente oder längerfristig Erkrankte, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch Leistungen anderer vorgelagerter Sozialleistungen, wie z. B. Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, decken können.

Überdurchschnittlich stark fiel der Anstieg der Ausgaben für Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII) aus. Diese sind um 29,8 % gestiegen und beliefen sich 2024 auf rund 324 Millionen Euro. Hilfe zur Gesundheit erhalten nicht krankenversicherte Personen, deren finanzielle Mittel nicht ausreichen, um medizinische Behandlungen oder andere gesundheitliche Leistungen selbst zu bezahlen.

Ein weiterer Ausgabeposten sind die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten wie beispielsweise Obdachlosigkeit nach dem 8. Kapitel SGB XII und die Hilfe in anderen Lebenslagen, nach dem 9. Kapitel SGB XII. Unter Letzteres fallen unter anderem Hilfe zur Weiterführung des Haushalts sowie Übernahme von Bestattungskosten und Blindenhilfe. Die Nettoausgaben für diese Leistungen sind gegenüber dem Vorjahr um 16,5 % gestiegen und lagen 2024 bei rund 200 Millionen Euro.

Höhere Fallzahlen und höhere Pro-Kopf-Ausgaben

Gründe für die Ausgabensteigerung sind sowohl Anstiege bei der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger der jeweiligen Leistungsarten, als auch gestiegene Ausgaben je leistungsberechtigter Person. Zu Letzterem tragen unter anderem die Anhebung der Regelsätze nach dem §28 SGB XII zum 01.01.2024 bei, aber auch Kostensteigerungen, wie beispielsweise bei den Personal- und Sachkosten im Bereich der (Kranken-)Pflegeleistungen.

Methodische Hinweise

Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel werden seit 2017 nicht mehr in der Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem SGB XII erfasst. Die Angaben zu diesem Posten stammen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen auf Basis der Erstattungszahlungen des Bundes nach § 46a SGB XII für Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung an die Länder. (IT.NRW)

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