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Bruttostromerzeugung im ersten Halbjahr 2025 um 2,3 % gestiegen

von | Sep. 17, 2025 | Wirtschaft

Im ersten Halbjahr 2025 haben die Energieversorgungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen 29.554 Gigawattstunden (GWh) Strom erzeugt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Daten mitteilt, waren das 2,3 % mehr Strom als in der ersten Jahreshälfte 2024. Hierbei stammten 28.363 GWh der erzeugten Energie aus konventionellen Energieträgern und 1.191 GWh aus erneuerbaren Energieträgern. Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die erneuerbaren Energieträger Wind und Photovoltaik methodisch bedingt hierbei nicht erfasst werden.

Stromerzeugung aus Kohle erreicht neuen Tiefstwert

Kohle war nach wie vor der wichtigste Energieträger in der nordrhein-westfälischen Stromerzeugung. Zwischen Januar und Juni 2025 erzeugten die Energieversorgungsunternehmen daraus 19.220 GWh Strom, davon entfielen 14.801 GWh auf Braunkohle und 4.419 GWh auf Steinkohle. Die Stromerzeugung aus Kohle ging gegenüber dem Vorjahreszeitraum (damals: 19.597 GWh) um 1,9 % zurück und erreichte hiermit einen neuen Tiefstwert.

Stromerzeugung aus Erdgas stark gestiegen

8.413 GWh stammte im ersten Halbjahr 2025 aus Erdgas. Zur Vergleichsperiode 2024 (damals: 6.952 GWh) verzeichnete die Erzeugung aus Erdgas einen erheblichen Zuwachs von 21,0 %.

15,1 % weniger Strom aus erneuerbaren Energieträgern

Im ersten Halbjahr 2025 erzeugten die nordrhein-westfälischen Energieversorgungsunternehmen 1.191 GWh Strom aus erneuerbaren Energieträgern. Das waren 15,1 % weniger als in der ersten Jahreshälfte 2024 (1.403 GWh). Biogener Abfall (z. B. Hausmüll), feste biogene Stoffe (z. B. Holz) und Wasserkraft machten hierbei den Großteil (92,3 %) der erneuerbaren Energieträger aus.

Methodische Hinweise

Die genannten Daten zur Bruttostromerzeugung in NRW stammen aus der Monatserhebung über die Elektrizitäts- und Wärmeerzeugung. Die Erhebung richtet sich an alle Betreibende von Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität einschließlich der Kraftwärmekopplungsanlagen, jeweils ab einer Nettonennleistung von 1 Megawatt. (IT.NRW)

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