
Der Landtagsabgeordnete Klaus Hansen MdL
„Nicht nur die Kommunen, Verbände und Unternehmen, sondern alle Bürger sind eingeladen, sich mit dem Landesentwicklungsplan auseinanderzusetzen und konstruktive Vorschläge einzubringen“ erläutert der Landtagsabgeordnete Klaus Hansen die Information der Landesregierung zur geplanten Änderung des Landesentwicklungsplans. Im Rahmen des Landesentwicklungsplans werden Flächen für Naturschutz und Wohnungsbau, für Gewerbegebiete und Industrie festgelegt. Diese Grundlage dient anschließend den Kommunen u.a. dazu, Flächen und Grundstücke für diese besonderen Zwecke auszuweisen. Der Landesentwicklungsplan übernimmt die gesamträumliche Steuerung der Flächenentwicklung und legt dabei verbindliche Ziele und abzuwägende Grundsätze fest.
„Es geht konkret zum Beispiel darum, auf welchen Flächen wir Windräder zulassen wollen, wo Flächen für Naturschutz reserviert bleiben und wo der beste Platz für Wohnbebauung oder Gewerbe in unseren Kommunen ausgewiesen werden soll. Die Naturkatastrophen der letzten Jahre haben uns beispielhaft gelehrt, dass wir Überschwemmungsgebiete anders als bisher ausweisen müssen“. Vom 03. April bis zum 30. Juni 2025 besteht im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Entwurf der LEP-Änderung abzugeben. Die Landesplanungsbehörde wird die Stellungnahmen anschließend sichten und auswerten.
Weitere Informationen zum Verfahren findet man unter:
Link zum Beteiligungsportal:
https://beteiligung.nrw.de/portal/rpv/beteiligung/themen/1012892
„Bevor wir den Landesentwicklungsplan endgültig im Landtag beschließen werden, ist die Beteiligung der Bürger und damit der Öffentlichkeit in dieser Angelegenheit wichtig, weil wir für diese Planung eine breite Zustimmung haben sollten. Daher ist es mir ein besonderes Anliegen, über die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung zu informieren“ so der Landesparlamentarier Hansen abschließend.
Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten Klaus Hansen