Im Jahr 2025 erteilten die nordrhein-westfälischen Bauämter insgesamt 27.222 Baugenehmigungen, das waren 6,8 % bzw. 1.729 Baugenehmigungen mehr als im Jahr 2024 und damit der erste Zuwachs nach drei Jahren mit Rückgängen in Folge. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand endgültiger Ergebnisse mitteilt, wurden damit im vergangenen Jahr jedoch 24,5 % bzw. 8.836 Baugenehmigungen weniger erteilt als noch vor 10 Jahren (2015).
Zurückzuführen ist dieser Rückgang vor allem auf die Wohnneubauten – hierfür wurden im 10-Jahres-Vergleich 48,7 % weniger Baugenehmigungen erteilt – 2025 wurden 10.358 neue Wohngebäude genehmigt – 2015 waren es noch 20.203.

Zuwachs bei Baugenehmigungen für Wohnungen
2025 wurden insgesamt 44.905 Wohnungen genehmigt. Das waren 4.351 bzw. 10,7 % mehr als im Jahr 2024. Dabei stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen in neu errichteten Wohngebäuden mit drei und mehr Wohnungen um 4,8 % (+1.128 Wohnungen) auf 24.555 und bei Ein- und Zweifamilienhäusern um 16,6 % (+1.310 Wohnungen) auf 9.191 Wohnungen.
Durch den Bau von Wohnheimen sollen 2.272 Wohnungen entstehen (Vorjahr: 1.414 Wohnungen) und in neuen Nichtwohngebäuden wurden 731 Wohnungen genehmigt (2024: 811 Wohnungen). Als Nichtwohngebäude werden gemischt genutzte Gebäude erfasst, die überwiegend nicht Wohnzwecken dienen. Die Zahl der genehmigten Wohnungen, die durch Um- oder Ausbauten an bereits bestehenden Gebäuden entstehen sollen, liegt bei 8.156 Wohnungen und damit um 16,2 % über dem Wert des Vorjahres (7.021).
Baugenehmigungsquote differiert deutlich in den Kreisen und kreisfreien Städten
Für das Jahr 2025 ermittelte das Statistische Landesamt eine Baugenehmigungsquote von 24,9 für Nordrhein-Westfalen – im Jahr 2015 lag diese Quote noch bei 31,6. Die Baugenehmigungsquote ist die Zahl der genehmigten Wohnungen auf je 10.000 Einwohner/-innen.

Die höchsten Genehmigungsquoten wiesen 2025 die Stadt Münster (56,9), der Kreis Steinfurt (49,8) sowie die Stadt Düsseldorf (48,6) auf. Die niedrigsten Quoten ergaben sich für die kreisfreien Städte Bottrop (6,8), Remscheid (7,1) und Hagen (7,8).
Hinweise zur Statistik
Die Statistik der Baugenehmigungen umfasst alle im Berichtszeitraum gemeldeten genehmigten Bauvorhaben im Hochbau (genehmigungspflichtige und ihnen gleichgestellte), bei denen Wohn- oder Nutzfläche geschaffen oder verändert wird. Die endgültigen Ergebnisse der Jahresstatistik der Baugenehmigungen beinhalten, im Gegensatz zu den vorläufigen Monatsergebnissen, auch gemeldete Tekturen (Änderungen an einer bereits erteilten Baugenehmigung). Baugenehmigungen gelten als wirtschaftlicher Frühindikator für die zukünftige Auftragslage im Baugewerbe. Zur Berechnung der Baugenehmigungsquoten wurde die Daten der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes zum 30.06.2025 genutzt. IT.NRW)














