Die durchschnittliche Arbeitsleistung ist in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 mit 1.319 Stunden je erwerbstätiger Person um sechs Stunden bzw. 0,5 % niedriger ausgefallen als 2022. 2014 hatte die Pro-Kopf-Zahl der geleisteten Arbeitsstunden noch bei 1.365 gelegen; somit hat sich dieser Wert binnen zehn Jahren um 46 Stunden bzw. 3,4 % verringert. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, entwickelte sich das sog. Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen im Jahr 2023 darüber hinaus in nahezu allen Bundesländern sowie in Deutschland insgesamt (1.335 Stunden; −0,4 %) gegenüber 2022 rückläufig. Im Zehnjahresvergleich ist die Pro-Kopf-Zahl der geleisteten Arbeitsstunden deutschlandweit um rund 65 Stunden gesunken.
Pro-Kopf-Arbeitsleistung landesweit in nahezu allen Wirtschaftsbereichen rückläufig
2023 entfiel in NRW mit 1.623 die höchste Zahl an geleisteten Arbeitsstunden je erwerbstätiger Person auf den Wirtschaftsbereich „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei”. Auf den Plätzen 2 und 3 folgten das „Baugewerbe” mit 1.526 Stunden und das „Produzierende Gewerbe (ohne Baugewerbe)” mit 1.417 Stunden.
Einzig im Wirtschaftsbereich „Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen” gab es einen Zuwachs (+0,8 % ggü. 2022) der Arbeitsleistung. Die anderen Wirtschaftssektoren verzeichneten bei der Stundenzahl ausschließlich Rückgänge.
Entlang der Rheinschiene fiel das Arbeitsvolumen je erwerbstätiger Person am höchsten aus
2023 wurden mit 1.381 die landesweit meisten Arbeitsstunden je erwerbstätiger Person in Düsseldorf geleistet; das waren 7 Stunden pro Kopf weniger, als ein Jahr zuvor. Auf den Plätzen zwei und drei der Rangliste folgten Köln mit 1.348 Stunden und der Kreis Gütersloh mit 1.346 Stunden. Während somit die höchsten Pro-Kopf-Arbeitsleistungen überwiegend entlang der Rheinschiene ermittelt wurden, entfielen die niedrigsten Werte, wie bereits im vergangenen Jahr, auf das westliche Ruhrgebiet: Kreis Wesel (1.267 Stunden), Recklinghausen (1.278 Stunden), und Bottrop (1.280 Stunden).
Die bei der regionalen Betrachtung des Arbeitsvolumens je erwerbstätiger Person auftretenden Unterschiede sind maßgeblich auf die Anteile der marginal Beschäftigten und Teilzeitbeschäftigten in den Kreisen und kreisfreien Städten NRWs zurückzuführen. Der entscheidende Faktor ist hierbei die regionale Wirtschaftsstruktur: Im Verarbeitenden Gewerbe fällt der Anteil der Teilzeitbeschäftigten und der marginal Beschäftigten vergleichsweise niedriger aus als im Dienstleistungsbereich. Die Pro-Kopf-Arbeitsleistung ist tendenziell dort niedriger, wo Minijobs und Teilzeitbeschäftigung eine größere Rolle spielen.
Methodische Hinweise
Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen (Voll- und Teilzeit), die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige oder als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb ausgerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen.
Die vorliegenden Ergebnisse zum Arbeitsvolumen wurden im Rahmen der Generalrevision 2024 vom Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung der Länder” publiziert, dem auch IT.NRW in seiner Funktion als Statistisches Landesamt angehört. Die Berechnungsergebnisse beinhalten die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden der Erwerbstätigen in den kreisfreien Städten und Kreisen der Bundesrepublik Deutschland für die Jahre 2000 bis 2023. Die auf die Bundesergebnisse mit Berechnungsstand Februar 2025 abgestimmten Ergebnisse sowie weiterführende methodische Erläuterungen zur Generalrevision 2024 können im Statistikportal unter https://www.statistikportal.de/de/etr abgerufen werden. (IT.NRW)