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Mit 15,2 % war gut jede siebte Person, die 2024 in den ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens lebte, armutsgefährdet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren damit auf dem Land anteilig weniger Menschen von Armut bedroht, als in den städtischen Regionen. Dort war knapp jede fünfte Person (18,5 %) armutsgefährdet. Diese und weitere Ergebnisse sind im neuen Artikel Armut in ländlichen und städtischen Regionen von NRW, der in Kooperation mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens erarbeitet wurde, zu finden. Er bietet einen kompakten Überblick zum Armutsrisiko, den Bezug von Mindestsicherungsleistungen sowie die materielle und soziale Entbehrung in den Regionen Nordrhein-Westfalens.
Höheres Armutsrisiko für jüngere Menschen in Stadtregionen und für ältere Menschen auf dem Land
Menschen unter 65 Jahren waren 2024 in Stadtregionen häufiger armutsgefährdet als auf dem Land. Mit mehr als einem Viertel (27,5 %) lag für die 18- bis unter 25-Jährigen, die in städtischen Regionen lebten, die höchste Armutsgefährdungsquote vor. Auf dem Land war das Armutsrisiko für Menschen dieser Altersgruppe dagegen mit 14,2 % deutlich geringer. Somit zeigten sich für die 18- bis unter 25-Jährigen die größten Unterschiede zwischen beiden Raumtypen. Für ältere Menschen ab 65 Jahren war die Armutsgefährdungsquote mit 19,8 % in den ländlichen Regionen von NRW etwas höher als in den Stadtregionen mit 18,6 %.
Methodische Hinweise
Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf dem Kernprogramm des Mikrozensus 2024, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Für die Ergebnisse ab 2021 erfolgte die Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022.
Die Unterscheidung zwischen ländlichen und städtischen Regionen basiert auf der Regionalstatistischen Raumtypologie (RegioStaR) unter https://www.bmv.de/regiostar, die das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Jahr 2021 mit Unterstützung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) umgesetzt hat.
Die Armutsgefährdungsquote gibt an, wie hoch der prozentuale Anteil der Personen mit einem Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle an der nordrhein-westfälischen Bevölkerung ist. Entsprechend einer EU-Konvention wird von einer Armutsgefährdungsschwelle von 60 % des Medians der Nettoäquivalenzeinkommen ausgegangen. In Nordrhein-Westfalen betrug der Median der Nettoäquivalenzeinkommen im Jahr 2024 für einen Einpersonenhaushalt 2.150 Euro. Die Armutsgefährdungsschwelle lag damit bei 1.290 Euro. (IT.NRW)