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Zum Jahresende 2024 haben 1.997.154 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten; das sind etwa jeder Neunte oder 11,1 % der Bevölkerung. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren es rund 9.600 bzw. 0,5 % Empfängerinnen und Empfänger weniger als ein Jahr zuvor.
Die Mindestsicherungsquote lag in den letzten 10 Jahren zwischen 11 und 12 %
Gegenüber dem Vorjahr blieb die Mindestsicherungsquote 2024 konstant bei 11,1 %. In den letzten 10 Jahren schwankte die Quote zwischen 11,0 und 12,0 %. Im Jahr 2016 gab es einen Höchststand mit einer Mindestsicherungsquote von 12,0 % bzw. 2,15 Millionen betroffenen Menschen.
Erneuter Anstieg bei der Grundsicherung im Alter und stärkster Rückgang bei Asylbewerberleistungen und Bürgergeld
Betrachtet man die einzelnen Leistungsarten, so ist die Inanspruchnahme der Grundsicherung im Alter mit +6,4 % bzw. +11.760 das vierte Jahr in Folge auf 321.050 Empfängerinnen und Empfänger gestiegen. Der stärkste Rückgang war mit −14,6 % bzw. −15.100 bei den Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie den Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld mit −0,4 % bzw. −6.000 zu verzeichnen.
Regionale Unterschiede bei Mindestsicherungsquoten
Die höchsten Mindestsicherungsquoten sind im Ruhrgebiet festzustellen. An der Spitze liegt Gelsenkirchen mit 21,7 %, so dass dort jede fünfte Person auf diese Leistungen angewiesen ist. Danach folgen Essen, Dortmund und Gladbeck mit über 17 %. Zum Jahresende 2024 gab es die niedrigsten Mindestsicherungsquoten im Kreis Borken in den Gemeinden Raesfeld (3,7 %) und Südlohn (3,9 %).
Weitere Ergebnisse zum Thema finden Sie in der Landesdatenbank NRW unter http://url.nrw/SBE für alle Städte und Gemeinden.
Weitere Ergebnisse finden Sie auf unserer Themenseite Armut unter https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/themenschwerpunkte/armut.
Methodische Hinweise
Zu den Mindestsicherungsleistungen zählen: „Grundsicherung für Arbeitsuchende” (Bürgergeld nach dem SGB II) aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung (SGB XII) und Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGB XII) aus den Sozialhilfestatistiken sowie Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aus der Statistik der Asylbewerberleistungen. (IT.NRW)