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Fast sechs Prozent mehr Fahrgäste im vierten Quartal 2024

von | Apr. 11, 2025 | Wirtschaft

Foto: pixabay

Die nordrhein-westfälischen Verkehrsunternehmen haben im vierten Quartal 2024 rund 562 Millionen Fahrgäste im Personennahverkehr befördert. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das zwar 5,8 Prozent mehr als im vierten Quartal 2023, aber 0,4 Prozent weniger als im vierten Quartal 2019. Die Beförderungsleistung der Unternehmen lag im vierten Quartal 2024 mit rund 4,8 Milliarden Personenkilometern um 7,6 Prozent über dem entsprechenden Vorjahresergebnis und um 28,8 Prozent über dem des vierten Quartals 2019.

Fahrgastzahlen beim Eisenbahnnahverkehr fast doppelt so hoch als vor der Corona-Pandemie

Die Fahrgastzahlen im Eisenbahnverkehr waren im vierten Quartal 2024 mit rund 43,7 Millionen Beförderten rund 4,3 Prozent höher als im gleichen Zeitraum 2023 und um 98,2 Prozent höher als im Vor-Corona Zeitraum von Oktober bis Dezember 2019. Die Beförderungsleistung der Eisenbahnen lag mit 1,4 Milliarden Personenkilometern über den Ergebnissen der entsprechenden Vorjahresquartale (2023: 1,3 Milliarden; 2022: 1,1 Milliarden; 2021: 762,2 Millionen; 2020: 385,2 Millionen; 2019: 560,0 Millionen). Im Nahverkehr mit Straßenbahnen wurden im vierten Quartal 2024 rund 175,3 Millionen Personen (+4,6 Prozent gegenüber dem vierten Quartal 2023) und im Nahverkehr mit Omnibussen rund 362,1 Millionen Fahrgäste (+6,6 Prozent) befördert.

Methodische Hinweise

Der Personennahverkehr umfasst Personenverkehr mit einer mittleren Reiseweite unter 50 Kilometern. In den vierteljährlichen Erhebungen zum Personennahverkehr werden ausschließlich Daten von Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen erfasst, die im Jahr der letzten Totalerhebung (2019) mindestens 250 000 Fahrgäste mit Bussen befördert haben. Gleiches gilt für alle neu gegründeten Unternehmen, die ausschließlich Busverkehr betreiben und nach dem Jahr der letzten Totalerhebung mindestens 250 000 Fahrgäste befördert haben sowie von allen Unternehmen, die Schienennahverkehr mit Eisenbahnen und Straßenbahnen betreiben. Außerdem ist zu beachten, dass ein Teil der gemeldeten Fahrgäste auf Strecken außerhalb von Nordrhein-Westfalen gefahren sind, wenn diese zum Netz der in die Statistik einbezogenen Verkehrsunternehmen gehören.

Als beförderte Person oder Beförderungsfall gilt eine nicht unterbrochene Fahrt einer Person mit einem (entgeltlichen/unentgeltlichen) Fahrausweis für das Netz eines Verkehrsunternehmens. Erfolgt während der Fahrt ein Umstieg auf ein anderes Verkehrsmittel eines Unternehmens, wird der Beförderungsfall erneut gezählt. Durch Einbeziehung der umsteigenden Personen ist die addierte Fahrgastzahl nach Verkehrsmitteln höher als die Fahrgastzahl im Liniennahverkehr insgesamt. (IT.NRW)

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