Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SCP07 nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 17.200 Euro belegt.
Die Strafe resultiert aus dem Auswärtsspiel am 8. Spieltag bei Eintracht Braunschweig (7200 Euro) sowie dem Heimspiel in der 2. Runde des DFB-Pokals gegen Bayer 04 Leverkusen (10.000 Euro). In beiden Fällen wurden jeweils mehrere pyrotechnische Gegenstände entzündet, beim Spiel gegen Bayer 04 Leverkusen wurden zudem Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.
„Strafen wegen des Abbrennens von Pyrotechnik und des Werfens von Gegenständen sind sehr ärgerlich für uns. Die dadurch gebundenen Ressourcen fehlen uns leider an anderer Stelle, wie etwa beim Ausbau unserer Infrastruktur und der für uns so wichtigen Förderung des Nachwuchses“, sagt SCP07-Geschäftsführer Martin Hornberger.
Pressemeldung: SCP















