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Kommunalwahl 2025: Zahlen, Daten, Fakten

von | Sep. 1, 2025 | Blomberg, Politik

Foto: pixabay

Gut 277.000 (2020: 282.000) wahlberechtigte Lipper und Lipperinnen können am Sonntag, 14. September, ihre Stimme abgeben für Kreistag, Landrat, Räte und Bürgermeister. In der Stadt Blomberg ist ein Direktkandidat der AfD verstorben, der für den Rat der Stadt Blomberg im Wahlbezirk 016 aufgestellt war. Die aus diesem Grund notwendige Nachwahl findet ebenfalls am 14. September statt. Wahlberechtigt zur Kommunalwahl in NRW sind alle, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und alle Staatsangehörigen der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, sofern sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Gewählt wird in 338 Wahllokalen in den 16 Städten und Gemeinden, wobei die Wähler vier Mal ihr Kreuz setzen können. Zu jeder Wahl gibt es einen Stimmzettel.

Damit die Stimme auf dem jeweiligen Stimmzettel gültig ist, muss der Wille des Wählers oder der Wählerin eindeutig zu erkennen sein. Wählbar sind nur die Wahlbewerber, die zugelassen und deren Namen auf dem Stimmzettel gedruckt sind. Ist das nicht der Fall oder ist die Kennzeichnung des Stimmzettels nicht eindeutig, ist die Stimme ungültig. Bis zum 28. August haben 49.886 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragt, das sind rund 18 Prozent der Wahlberechtigten. Zum Vergleich: Bei der Kommunalwahl 2020 hatten rund 59.000 Personen eine Briefwahl beantragt, das waren rund 20,9 Prozent der Wahlberechtigten. Damit die Stimme gezählt werden kann, muss der Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag um 16 Uhr im Rathaus sein.

„Egal, auf welchem Weg Sie wählen, jede Stimme hat Gewicht. Mit jeder Stimme können Sie die Demokratie in unserem Land stärken und unseren Kreis mitgestalten“, ruft Landrat Dr. Axel Lehmann als Kreiswahlleiter zur Wahl auf. Als Bürgermeister oder Landrat ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält von mehreren Bewerbern keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Der Termin für eine eventuelle Stichwahl ist der 28. September. Am Wahltag können alle Wahlergebnisse über die Wahlergebnispräsentation von OWL-IT unter https://wahl.owl-it.de abgerufen werden.

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