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Kommunalwahl am Sonntag, den 14. September 2025

von | Aug. 4, 2025 | Politik

Foto: pixabay

Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden

Die Kommunalwahlen finden am Sonntag, den 14. September 2025, von 8.00 bis 18.00 Uhr statt. Wahlberechtigt ist, wer Deutscher oder Unionsbürger ist, das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29. August 2025) seine Hauptwohnung in Lemgo hat. Wählen kann in Lemgo nur, wer in das Wählerverzeichnis der Alten Hansestadt Lemgo eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Automatisch eingetragen sind alle Wahlberechtigten, die bis 03. August 2025 mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Die Wahlberechtigten erhalten bis spätestens zum Sonntag, den 24. August 2025, eine Wahlbenachrichtigung. Für die Wählerinnen und Wähler, die nicht am Wahltag in ihr Wahllokal gehen möchten, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Briefwahlantrag (Wahlschein). Die Briefwahlunterlagen können bereits jetzt schriftlich, per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, über die Homepage www.lemgo.de oder per E-Mail an Wahlen@lemgo.de, nicht jedoch telefonisch, beantragt werden.

Das Briefwahlbüro befindet sich im Lichthof des Schmiedeamtshauses, Marktplatz 4 in Lemgo und öffnet von Dienstag, den 12. August 2025 jeweils montags, dienstags und donnerstags von 8.00 – 17.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr. Zusätzlich Samstag, den 06. September 2025 von 8.00 – 12.00 Uhr und letztmalig am Freitag, 12. September 2025 von 8.00 – 15.00 Uhr. Im Briefwahlbüro ist auch eine persönliche Beantragung möglich. Für Nachfragen steht das Briefwahlbüro unter der Telefonnummer 05261/213 260 (ab 12. August 2025) zur Verfügung.

Weitere Auskünfte erteilen gerne Andreas Fritz, Telefonnummer 05261/213203 und Miriam Wüstenbecker, Telefonnummer 05261/213201 von der für Wahlen zuständigen Abteilung bei der Alten Hansestadt Lemgo. In der Zeit vom 25. bis 29. August 2025 besteht zu den regulären Öffnungszeiten die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis in der Abt. Wahlen, Rathaus, Zimmer 333, Marktplatz 1, 32657 Lemgo, aus Datenschutzgründen allerdings nur auf die eigenen Daten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der städtischen Homepage unter www.lemgo.de. Sollte keiner der Landrats- und/oder Bürgermeisterkandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am Sonntag, 28. September 2025, eine Stichwahl statt.

Pressemeldung: Alte Hansestadt Lemgo

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