Im Jahr 2023 sind in 30 der 9 901 produzierenden Betriebe des nordrhein-westfälischen Verarbeitenden Gewerbes Würzen und Soßen (Speiseessig; Soßen, zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl und Senf) im Wert von 890,5 Millionen Euro hergestellt worden. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war der Absatzwert der Produktion damit nominal um 132,8 Millionen Euro (+17,5 Prozent) höher als 2022 und um 159,9 Millionen Euro (+21,9 Prozent) höher als im Jahr 2019.
Produktionsanstieg bei Ketchup – Produktionsrückgang bei Senf
Im Jahr 2023 stellten zehn nordrhein-westfälische Betriebe 49 800 zum Absatz bestimmte Tonnen (+0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr) Mayonnaisen und andere emulgierte Soßen mit einem Fettgehalt von 50 oder mehr Prozent im Wert von 166,9 Millionen Euro (+18,0 Prozent) her. Fünf Betriebe produzierten 34 000 Tonnen (−4,6 Prozent) Senf (einschl. zubereitetem Senfmehl) im Wert von 88,8 Millionen Euro (−4,9 Prozent). Acht Betriebe produzierten 12 900 Tonnen (+12,2 Prozent) Tomatenketchup und -soßen im Wert von 17,4 Millionen Euro (+34,8 Prozent). Weitere 14 Betriebe stellten u.. a. Würzsoßen und Würzmittel (z. B. Soßenpulver, Soßenansätze sowie Salat- und Würzsoßen) mit einem Absatzwert von 505,4 Millionen Euro (+26,9 Prozent) her.
Über ein Fünftel Prozent des gesamtdeutschen Absatzwertes entfiel auf Betriebe in NRW
Bundesweit wurden im vergangenen Jahr Würzen und Soßen im Wert von 4,1 Milliarden Euro (+14,1 Prozent) produziert; 21,7 Prozent des Absatzwertes entfielen auf nordrhein-westfälische Betriebe (2022: 21,0 Prozent).
Leichter Anstieg des Absatzwertes auch im 1. Halbjahr 2024
Im ersten Halbjahr 2024 produzierten in Nordrhein-Westfalen nach vorläufigen Ergebnissen 31 Betriebe Würzen und Soßen mit einem nominalen Absatzwert von 462,8 Millionen Euro. Das waren 0,4 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum und 27,8 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2019.
Die genannten Ergebnisse beziehen sich auf Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten. Der Wert der zum Absatz bestimmten Produktion wird unter Zugrundelegung des im Berichtszeitraum erzielten oder zum Zeitpunkt des Absatzes erzielbaren Verkaufspreises (ohne Umsatz- und Verbrauchsteuer) ab Werk berechnet. (IT.NRW)