Im Jahr 2023 haben Auszubildende im ersten Jahr ihrer Pflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 1 191 Euro verdient. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Starts des neuen Ausbildungsjahres am 1. August mitteilt, war die durchschnittliche Ausbildungsvergütung der Auszubildenden zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann damit rund 400 Euro höher als im Ausbildungsbereich Handwerk. Die Handwerk-Azubis wurden im ersten Ausbildungsjahr mit durchschnittlich 790 Euro vergütet; das war im Jahr 2023 der niedrigste Wert von allen Ausbildungsbereichen im dualen System.
Die Ausbildungsvergütung im dualen System lag bei durchschnittlich 935 Euro
Azubis, die 2023 eine Ausbildung im dualen System (ohne Pflegeberufe) in NRW begannen, verdienten im ersten Ausbildungsjahr durchschnittlich 935 Euro. In den Ausbildungsbereichen öffentlicher Dienst (1 068 Euro), Industrie, Handel u. a. (997 Euro) und Landwirtschaft (960 Euro) wurden sie überdurchschnittlich entlohnt. Die Auszubildenden im Bereich Freie Berufe, zu dem beispielweise Steuerfachangestellte und Medizinische Fachangestellte gehören, verdienten im Jahr 2023 durchschnittlich 920 Euro.
Duale Azubis im Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/-r verdienten am meisten; angehende Bestattungsfachkräfte am wenigsten
Werden nur die Ausbildungsberufe im dualen System betrachtet, verdienten die Azubis im Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/-r mit durchschnittlich 1 142 Euro im ersten Ausbildungsjahr am meisten. Auszubildende im Beruf Drogist/-in lagen mit einer durchschnittlichen Vergütung von 1 125 Euro auf Platz 2, gefolgt vom Beruf Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (1 120 Euro).. Die geringste Ausbildungsvergütung erhielten angehende Bestattungsfachkräfte (625 Euro), Land- und Baumaschinenmechatroniker/-innen (640 Euro) sowie Auszubildende in den Berufen Konditor/-in, Sport- und Fitnesskaufmann/-frau und Zweiradmechatroniker/-in (650 Euro).
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass sich die Vergütung der Auszubildenden in einigen Berufen oder Ausbildungsbereichen, beispielsweise im öffentlichen Dienst, nach Tarifverträgen richtet. Für die durchschnittliche vertraglich vorgesehene Ausbildungsvergütung wurde der Median berechnet. Der Median ist der mittlere Wert einer aufsteigend geordneten Datenreihe. Ober- beziehungsweise unterhalb des Medians liegt jeweils die Hälfte der vertraglich vorgesehenen Ausbildungsvergütungen. Die Daten zu den Auszubildenden nach dem Pflegeberufegesetz basieren auf der Pflegeausbildungsstatistik. Grundlage für die Daten zu den Auszubildenden im dualen System, die einen Berufsausbildungsvertrag im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgeschlossen haben, bildet die Berufsbildungsstatistik. Beide Statistiken beziehen sich auf das Berichtsjahr 2023 (Stichtag 31.12.). (IT.NRW)