In Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2023 in 37 Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes Milch und Milcherzeugnisse (einschl. Speiseeis; nicht zum sofortigen Verzehr) mit einem nominalen Absatzwert von 2,5 Milliarden Euro hergestellt worden. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war der Absatzwert dieser Milch und Milcherzeugnisse nominal um 190,3 Millionen Euro (+8,4 Prozent) höher als 2022. Gegenüber dem Jahr 2019 erhöhte sich der Absatzwert um 840,1 Millionen Euro bzw. 52,1 Prozent. 41,6 Prozent des Absatzwertes wurde 2023 von Betrieben im Regierungsbezirk Münster erzielt, gefolgt von Betrieben in Köln (38,2 Prozent) und Düsseldorf (19,3 Prozent).
NRW-Anteil von industrieller Milch und Milchprodukten am gesamtdeutschen Absatzwert auf 8 Prozent gestiegen
Deutschlandweit wurden im Jahr 2023 Milch und Milcherzeugnisse im Wert von 30,7 Milliarden Euro (−1,1 Milliarden Euro; −3,3 Prozent gegenüber 2022) produziert. Der Anteil von in NRW industriell hergestellter Milch und hergestellten Milchprodukten am gesamtdeutschen Absatzwert lag bei 8,0 Prozent (2022: 7,1 Prozent). Bei den beschriebenen Produkten handelt es sich um Erzeugnisse tierischen Ursprungs.
Preise von Molkereiprodukten waren 2023 um fast 18 Prozent höher als 2022
Die Verbraucherpreise für Molkereiprodukte waren im Jahr 2023 um 17,7 Prozent höher als 2022 (gemessen auf Grundlage der Jahresdurchschnittswerte des Verbraucherpreisindex). Damit verzeichneten sie eine überdurchschnittliche Teuerung im Vergleich zum Verbraucherpreisindex insgesamt (+5,6 Prozent). Besonders starke Preissteigerungen verzeichneten dabei Käse und Quark (+20,3 Prozent). Die Preise für Joghurt stiegen um 16,1 Prozent und die für teilentrahmte Milch um 13,1 Prozent. Vollmilch verteuerte sich zwischen 2022 und 2023 um 10,1 Prozent.
Die genannten Ergebnisse zur Produktion beziehen sich auf Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten. Der Wert der zum Absatz bestimmten Produktion wird unter Zugrundelegung des im Berichtszeitraum erzielten oder zum Zeitpunkt des Absatzes erzielbaren Verkaufspreises ab Werk berechnet. (IT.NRW)