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NRW-Personennahverkehr: 7,3 Prozent mehr Fahrgäste im vierten Quartal 2023

von | Apr 5, 2024 | Kunterbunt, Wirtschaft

Foto: pixabay

Die nordrhein-westfälischen Verkehrsunternehmen haben im vierten Quartal 2023 rund 528 Millionen Fahrgäste im Personennahverkehr befördert. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das zwar 7,3 Prozent mehr als im vierten Quartal 2022, aber 6,5 Prozent weniger als im vierten Quartal 2019. Die Beförderungsleistung der Unternehmen lag im vierten Quartal 2023 mit rund 4,4 Milliarden Personenkilometern um 10,2 Prozent über dem entsprechenden Vorjahresergebnis und um 17,6 Prozent über dem des vierten Quartal 2019.

 

Die Fahrgastzahlen im Eisenbahnverkehr waren im vierten Quartal 2023 mit rund 40,2 Millionen Beförderten rund 11,7 Prozent höher als im gleichen Zeitraum 2022 und um 82,4 Prozent höher als von Oktober bis Dezember 2019. Die Beförderungsleistung der Eisenbahnen lag mit fast 1,3 Milliarden Personenkilometern über den Ergebnissen der entsprechenden Vorjahresquartale (2022: 1,2 Milliarden; 2021: 762,2 Millionen; 2020: 385,2 Millionen; 2019: 560,0 Millionen). Im Nahverkehr mit Straßenbahnen wurden im vierten Quartal 2023 rund 167,2 Millionen Personen (+7,3 Prozent gegenüber dem vierten Quartal 2022) und im Nahverkehr mit Omnibussen rund 338,2 Millionen Fahrgäste (+7,0 Prozent) befördert.

 

Im Jahr 2023 haben die Verkehrsunternehmen insgesamt 2,0 Milliarden Fahrgäste befördert. Wie IT.NRW mitteilt, entspricht das einem Anstieg um 4,7 Prozent gegenüber 2022, zu dem vermutlich auch die Einführung des Deutschland-Tickets im Mai 2023 beigetragen hat. Die mittlere Reiseweite (durchschnittlich zurückgelegte Strecke) pro Fahrgast betrug 8,5 km im Jahr 2023 (2022: 8,1 km). Durchschnittlich 32,9 km (2022: 32,6 km) wurden dabei mit der Eisenbahn gefahren, gefolgt von den Omnibussen mit 6,9 km (2022: 6,6 km) und den Straßenbahnen mit 4,8 km (2022:4,8 km).

 

In den vierteljährlichen Erhebungen zum Personennahverkehr werden nur Daten von Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und mit einer Beförderungsleistung von mindestens 250 000 Fahrgästen pro Jahr erfasst (einschließlich private Busunternehmen, die im Rahmen des Linienverkehrs Personen befördern). Außerdem ist zu beachten, dass einzelne der gemeldeten Fahrgäste auf Strecken außerhalb von Nordrhein-Westfalen gefahren sind.

 

Als beförderte Person oder Beförderungsfall gilt eine nicht unterbrochene Fahrt eines Fahrgastes mit einem (entgeltlichen/unentgeltlichen) Fahrausweis für das Netz eines Verkehrsunternehmens. Steigt der Fahrgast während der Fahrt auf ein anderes Verkehrsmittel eines Unternehmens um, wird er erneut gezählt. Durch Einbeziehung der Umsteiger ist die addierte Fahrgastzahl nach Verkehrsmitteln höher als die Fahrgastzahl im Liniennahverkehr insgesamt. (IT.NRW)

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